Sitzung: 28.01.2009 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Alk/000021
Beschlussempfehlung:
Nach Beratung über den Haushaltsplan beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Alkersum die folgende Haushaltssatzung 2009:
Haushaltssatzung der Gemeinde Alkersum
für
das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom 28. Januar 2009 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 415.100,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 511.800,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 96.700,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 402.500,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 464.800,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 0,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 59.000,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 %
2. Gewerbesteuer 330 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Alkersum, den
28. Januar 2009.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Karl-Heinz Juhl
Sachdarstellung mit Begründung:
Mit dem Haushaltsjahr 2009 wird der erste Haushaltsplan der Gemeinde Alkersum nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes vorgelegt.
Kern der neuen Hauhaltssystematik ist eine Betrachtungsweise, die künftig nicht mehr nur den Geldfluss, sondern den Recourceneinsatz / -verbrauch darstellt. (Aufwendungen durch Abschreibungen, Erträge durch Auflösung von Zuschüssen / Zuwendungen und / oder Beiträgen).
Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen auf.
2009 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 96.700 EUR. Ohne die Abschreibungen erreicht der Ergebnishaushalt ein Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 53.700 EUR Fehlbedarf, mithin können dem Finanzhaushalt keine Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 59.000 EUR Finanzbedarf. Saldiert mit dem Fehlbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt der Endbetrag des Bedarfes an liquiden Mitteln zum Jahresschluss 121.300 EUR. (Entspricht der früheren Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage).
Im vorliegenden Haushalt ist der Finanzmittelbestand der Gemeinde (Gemindeanteil an den Girokonten der Amtskasse lt. Tagesabschluss zuzüglich der außerhalb der Haushaltswirtschaft befindlichen Barmittel –Kamerale Rücklage-) noch nicht vorgetragen. Dies kann erst mit dem Jahresrechnungsabschluss des Jahres 2008 erfolgen. Mit Ende des Jahres 2007 betrug der Bestand der allgemeinen Rücklage der Gemeinde 128.189 EUR. Zwar geht der Planbedarf 2008 von einer Entnahme i.H.v. 32.400 EUR aus, der Ansatz wird jedoch voraussichtlich nicht erforderlich werden, da Mehreinnahmen aus Gewerbe-Grundstücksverkäufen eine Entnahme aller Voraussicht nach nicht erforderlich machen, sodass ein Mindestbestand in Höhe von rd. 128.000 EUR zum Jahresbeginn 2009 verfügbar sein wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.