Herr Schmidt teilt mit, dass die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Innenministerium genehmigt worden ist, und zur Zeit öffentlich bekannt gemacht wird. Nach Beendigung dieser Bekanntmachung ist offiziell ein Stand nach § 33 BauGB erreicht, so dass der beim Kreis NF bereits vorliegende Bauantrag für den Neubau eines Discounters genehmigt werden kann.