Sitzung: 04.02.2009 Gemeindevertretung
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegt der Gemeindevertretung vor. Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Gemeinde Oldsum
für
das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom 04. Februar 2009 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 737.500,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 725.300,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 12.200,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 0,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 723.900,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 669.400,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 500,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 24.600,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 %
2. Gewerbesteuer 340 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Oldsum, den 04.
Februar 2009.
Der
Bürgermeister
(LS)
___________________
(Pedersen)