Sitzung: 10.02.2009 Gemeindevertretung
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegt der Gemeindevertretung vor. Nach eingehender Beratung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Gemeinde Midlum
für
das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom 10. Februar 2009 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 431.000,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 416.600,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 14.400,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 0,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 424.900,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 393.800,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 0,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 23.700,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Midlum, den 10.
Februar 2009.
Der
Bürgermeister
(LS)
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(Marczinkowski)