Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gebiet südlich vom Strunwai und westlich vom Waasterstigh (L215)“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) dem Text (Teil B) und der Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 ist nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.  Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

Die Nachbargemeinden sind gemäß §2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten.

 

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Es dürfen nur zu den Änderungen entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Der Landschaftsplan wird in Auszügen mit ausgelegt.

-einstimmig-      


Es verlässt kein GV wegen Befangenheit den Raum.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Raimund Neumann erläutert folgendes:

Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 16 haben bereits im März/April 2006 und April/ Mai 2008 öffentlich ausgelegen.

Nach einem Abstimmungsgespräch mit dem Kreisbauamt wurde der Wunsch der Gemeinde auf eine Weichbedachung im Ortseingangsbereich  planerisch umgesetzt. Diese und weitere Änderungen des Planentwurfes machen eine erneute Auslegung mit verkürzter Frist notwendig.

 

Änderungen:   Im SO Gebiet sind auch Ferienwohnungen mit touristischer Nutzung möglich.

                       

            Als Dacheindeckung ist, mit Ausnahme des Flurstückes 504/314, nur Reet

            zulässig.   

 

            Grundfläche für Einzelhäuser 160 qm und für Doppelhäuser 80 qm  je

            Doppelhaushälfte.

 

            Veränderung der überbaubaren Fläche.

 

            Parkplatz an der Westseite um 1 Aufstellungsreihe verkleinert.

 

            Anbaufreihaltefläche zum Hünengrab um 5 Meter verkürzt.

 

            Neufestsetzung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte.