Sitzung: 24.02.2009 Gemeindevertretung
Tobias Schmidt erläutert den Haushalt:
Sachdarstellung mit Begründung:
Mit dem Haushaltsjahr 2009 wird der erste Haushaltsplan der Gemeinde Wittdün nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes vorgelegt.
Kern der neuen Hauhaltssystematik ist eine Betrachtungsweise, die künftig nicht mehr nur den Geldfluss, sondern den Recourceneinsatz / -verbrauch darstellt. (Aufwendungen durch Abschreibungen, Erträge durch Auflösung von Zuschüssen / Zuwendungen und / oder Beiträgen).
Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen auf.
2009 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag
in Höhe von 233.300 EUR. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 35.000
EUR enthalten.
Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.233.200 EUR und die Auszahlungen auf 1.431.500 EUR. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein minus von 198.300 EUR.
Der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit weist einen Fehlbetrag in Höhe von 74.400 EUR auf. Die Liquiden Mittel der Gemeinde Wittdün belaufen sich somit auf
minus 272.700 EUR .
Der Gesamtergebnishaushalt sowie der Gesamtfinanzhaushalt, die Haushaltssatzung und der Planteil (Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte) sind als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Nach Beratung über den Haushaltsplan beschließt der Finanzausschuss, der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün die folgende Haushaltssatzung 2009 zur Beschlussfassung zu empfehlen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Wittdün
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung –
und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 24.02.2009 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.233.000,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 1.336.200,-- EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 233.300,--
EUR
2.
im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.233.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.431.500,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 109.900,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 184.300,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 %
2. Gewerbesteuer 350 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 1.575.500,-- EUR
die Aufwendungen auf 1.986.500,--
EUR
der Jahresgewinn auf 0,--
EUR
der Jahresverlust auf 411.000,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 343.000,-- EUR
die Ausgaben auf 343.000,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 50.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000,--
EUR
25946
Wittdün, den 24.02.2009.
Der
Bürgermeister
(LS)
___________________
(Jungclaus)
Die Haushaltssatzung wird gem. Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig beschlossen.