Tobias Schmidt erläutert den Haushalt:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2009 wird der erste Haushaltsplan der Gemeinde Wittdün nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes vorgelegt.

 

Kern der neuen Hauhaltssystematik ist eine Betrachtungsweise, die künftig nicht mehr nur den Geldfluss, sondern den Recourceneinsatz / -verbrauch darstellt. (Aufwendungen durch Abschreibungen, Erträge durch Auflösung von Zuschüssen / Zuwendungen und / oder Beiträgen).

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen auf.

2009 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 233.300 EUR. Darin sind Abschreibungen in Höhe von 35.000 EUR enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 1.233.200 EUR und die Auszahlungen auf 1.431.500 EUR. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein minus von 198.300 EUR.

 

Der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit weist einen  Fehlbetrag in Höhe von 74.400 EUR auf. Die Liquiden Mittel der Gemeinde Wittdün belaufen sich somit auf

minus 272.700 EUR .

 

 

Der Gesamtergebnishaushalt sowie der Gesamtfinanzhaushalt, die Haushaltssatzung und der Planteil (Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte) sind als Anlage beigefügt.

 


 

 

Beschlussempfehlung:

 

Nach Beratung über den Haushaltsplan beschließt der Finanzausschuss, der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün die folgende Haushaltssatzung 2009 zur Beschlussfassung zu empfehlen:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Wittdün

für das Haushaltsjahr 2009

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 24.02.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                              1.233.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                1.336.200,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                233.300,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.233.200,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          1.431.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             109.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             184.300,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    350 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              350 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     350 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                  1.575.500,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                    1.986.500,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                          411.000,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              343.000,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                343.000,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          50.000,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      1.000.000,-- EUR

 

25946 Wittdün, den 24.02.2009.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Jungclaus)

 

 

Die Haushaltssatzung wird gem. Empfehlung des Finanzausschusses einstimmig beschlossen.