Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen

 

1.    Durch im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes eingegangene Stellungnahmen von Fachbehörden sind redaktionelle Klarstellungen und Änderungen am Entwurf zur Neufassung der Satzung erforderlich geworden. Von Privatpersonen sind keine Eingaben vorgebracht worden.
Der Satzungstext ist geändert worden, so dass die Stellungnahmen berücksichtigt sind.

Zu b) Satzungsbeschluss

2.      Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Neufassung der Baumschutzsatzung der Stadt Wyk auf Föhr wird gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz als Satzung beschlossen.

3.      Die Satzung ist auszufertigen. Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat in der Sitzung am 25.09.2008 einen Entwurf zur Neufassung der Baumschutzsatzung (1. Nachtrag) beschlossen. Mit der Neufassung wird nach den bisher gesammelten Erfahrungen das Ziel einer zeitgemäßen Überarbeitung bzw. Änderung der Satzungsinhalte verfolgt.

 

Da nach den Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes vom 06. März 2007 erhebliche Änderungen am Inhalt einer solchen Satzung nach dem Verfahren zur Aufstellung und Aufhebung einer solchen Satzung abzuwickeln sind, haben eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes stattgefunden.

 

Eingaben von Privatpersonen bzw. Stellungnahmen von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange, die eine Änderung des Satzungstext erforderlich gemacht hätten, sind bislang nicht eingegangen.

 

Die die CDU-Fraktion lehnt aus den bekannten Gründen eine Zustimmung zur Satzung ab.