Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der von der Stadtvertretung am 13.02.2003 gefasste Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20, geändert mit Beschluss der Stadtvertretung vom 22.05.2003 zur Änderung 5b, bezogen auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet zwischen Umgehungsstraße L 214, Achtern Diek, Hemkweg und beiderseits der Straße Kohharder Weg zur Überprüfung und gegebenenfalls Neufestlegung der Größenbeschränkung für Verkaufsflächen wird aufgehoben (Ziffer 2 der Beschlussempfehlung in Vorlage 1328, 1. Ergänzung).

2.      Die bisherige Beschränkung von Verkaufsflächen auf 300 m², wie sie in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vom 03. März 1992 festgelegt ist, wird beibehalten.

3.      Die in der Anlage zur Vorlage dargestellte Begründung des Aufhebungsbeschlusses wird gebilligt.

 

Da der öffentliche Teil der Sitzung nun beendet ist, bedankt sich BV Hennig bei den Gästen. Diese verlassen daraufhin mit Herrn Kummerow den Sitzungsraum um 20.06 Uhr.


Frau Groten informiert anhand der Vorlage 1.424 und erläutert, dass nach Rücksprache mit dem Kreis NF in der Begründung auf der Seite 4 der 2. Absatz geändert wurde. Dieser lautet nun wie folgt:

“Die Größenbeschränkung für die Verkaufsflächen im Gewerbegebiet ist nicht an der in der Innenstadt zahlenmäßig überwiegenden Flächengröße ausgerichtet worden. Die Festlegung auf 300 m² rechtfertigt sich aus denjenigen gewerblichen Nutzungen, für die das Gewerbegebiet ursprünglich gedacht gewesen ist. Denn für Betriebe des Handwerks und anderer produzierender Gewerbe, denen auch ein Verkauf angegliedert ist (z.B. Baumarktartikel, Elektrowaren, Tischlerei, Polsterei u.a.), ist die in der Innenstadt übliche Größe von Einzelhandelsnutzungen in der Regel nicht ausreichend. Mit der Beschränkung auf 300 m² wird den Erfordernissen dieser Betriebe Rechnung getragen. Zugleich wird damit eine Obergrenze der städtebaulichen Verträglichkeit von Verkaufsflächengröße im Verhältnis zur kleinteiligen Stadtstruktur der Stadt Wyk auf Föhr festgelegt.“

Dieser Änderung wird einstimmig zugestimmt.

Die CDU zeigt sich erfreut, dass ihre Argumentation zum Schutz der Klein- und Mittelbetriebe berücksichtigt wurde. Erstaunt zeigt sie sich jedoch, dass die Fürsprecher des Discounters nun dieser Verkaufsflächenbeschränkung zustimmen. Die KG teilt hierzu mit, dass immer nur von einem Discounter die Rede war.

Daraufhin entgegnet die CDU, dass nun der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt werden müsste. Dieser Einwand wiederum überrascht die KG. Die KG habe immer die klare Linie geäußert, dass ein Discounter ausreicht. Daher ist die Verkaufsflächenbeschränkung sinnvoll.

Die SPD schließt sich der Meinung der KG an, da den Insulanern das Recht auf einen Discounter zugesprochen werden müsse. Sie fordert eine gemeinsame Arbeit zur Stärkung der Innenstadt und appelliert an den HGV, mitzuarbeiten.


Abstimmungsergebnis:  15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen