Beschlussempfehlung:
- Der Entwurf für die 1.
vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum
für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m,
westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom
Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) und die Begründung werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
oder aber: Ziffer 1 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Deshalb wird i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a
BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter/satzungsgemäße Anzahl der Mitglieder
des *-Ausschusses
Davon anwesend: * , Ja-Stimmen: ,
Nein-Stimmen: ,
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende
Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter /
Mitglieder des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum hat am 14.02.2017 die Aufstellung für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) beschlossen.
Ziel ist es den langfristigen Bestand der Tagungsstätte für die Gemeinde Nieblum sicherzustellen, die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festzuschreiben und ferner planungsrechtliche Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen zu schaffen. Eine Änderung des Maß der baulichen Nutzung ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen.
Für die Schaffung der im Aufstellungsbeschluss beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung erforderlich. Es werden keine inhaltlichen Änderungen erfolgen, nur eine Klarstellung verschiedener Sachverhalte, die im Laufe der weitergehenden Umsetzung des Vorhabens erfolgt sind. Aus den Planungsinhalten leiten sich die Planungsziele ab.
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wird die Ausweisung von
Flächen für Nebenanlagen
- Aussichtsplattform – auf einer Teilfläche des bisherigen Privaten
Park als Planungsinhalt aufgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Dazu ist von der Gemeinde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.