Betreff
Kommunale Ausgleichszahlungen für inselweiten Tourismusaufwand
Vorlage
TVF/000018
Art
Beschlussvorlage Tourismusverband

Beschlussempfehlung:

 

Der Zweckverband Tourismusverband Föhr empfiehlt den einzelnen Gemeinden und der Stadt Wyk auf Föhr den Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende, inselweiten Tourismusaufwendungen. Die Verwaltung wird beauftragt für die Entscheidungsgremien entsprechende Sitzungsvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In seiner Sitzung am 28.04.2016 (TOP 8) hat der Fachausschuss Föhr den „Startschuss" für eine Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts auf der gesamten Insel Föhr gegeben und die Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze empfohlen. Mit Ausnahme einer Gemeinde sind dieser Empfehlung alle politischen Entscheidungsgremien auf Föhr gefolgt. Zum 1. Januar 2017 wurden die neuen Satzungsvorschriften zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.

 

Die Anhebung der Kurabgabesätze auf eine einheitliche Höhe hat zur Folge, dass in verschiedenen Inselgemeinden ab 2017 Überfinanzierungen entstehen werden.

Die politischen Entscheidungsgremien der betroffenen Inselgemeinden waren sich bei der Verabschiedung der neuen Kurabgabesatzungen der Tatsache bewusst, dass eine Überfinanzierung durch Ausgleichszahlungen dem Tourismusangebot auf Föhr dienen muss.

 

Über die Frage, inwieweit die einzelnen, politisch selbständigen Gemeinden sich an inselweit wirkenden Tourismusangeboten beteiligt haben, sind in der Vergangenheit immer wieder Gespräche und Verhandlungen geführt worden. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist dabei das von der Stadt Wyk auf Föhr betriebene Familienbad „aqua-FÖHR". In den bisherigen Finanzierungskonzepten und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zum Kostenausgleich sind die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Gemeinden und die ab 2017 maßgebliche Vereinheitlichung der Kurabgabesätze bisher nur unzureichend berücksichtigt worden.

 

Es ist deshalb ein neuer Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet worden, mit dem ein Kostenausgleich gewährleistet werden soll. Der Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.

 

Vertragsentwurf und Erläuterungen dazu sind dieser Sitzungsvorlage anliegend beigefügt.

Anlagen:

1.    Vertragsentwurf

2.    Erläuterungen zum Vertragsentwurf