Beschlussempfehlung:
Der Zweckverband
Tourismusverband Föhr empfiehlt den einzelnen Gemeinden und der Stadt Wyk auf
Föhr den Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die
Leistung von Ausgleichszahlungen für über die Gemeindegrenzen hinausgehende,
inselweiten Tourismusaufwendungen. Die Verwaltung wird beauftragt für die
Entscheidungsgremien entsprechende Sitzungsvorlagen zur Beratung und
Beschlussfassung vorzubereiten.
Sachdarstellung
mit Begründung:
In seiner
Sitzung am 28.04.2016 (TOP 8) hat der Fachausschuss Föhr den „Startschuss"
für eine Vereinheitlichung des Kurabgabensatzungsrechts auf der gesamten Insel
Föhr gegeben und die Einführung inselweit einheitlicher Kurabgabesätze
empfohlen. Mit Ausnahme einer Gemeinde sind dieser Empfehlung alle politischen
Entscheidungsgremien auf Föhr gefolgt. Zum 1. Januar 2017 wurden die neuen
Satzungsvorschriften zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.
Die Anhebung
der Kurabgabesätze auf eine einheitliche Höhe hat zur Folge, dass in
verschiedenen Inselgemeinden ab 2017 Überfinanzierungen entstehen werden.
Die
politischen Entscheidungsgremien der betroffenen Inselgemeinden waren sich bei
der Verabschiedung der neuen Kurabgabesatzungen der Tatsache bewusst, dass eine
Überfinanzierung durch Ausgleichszahlungen dem Tourismusangebot auf Föhr dienen
muss.
Über die
Frage, inwieweit die einzelnen, politisch selbständigen Gemeinden sich an
inselweit wirkenden Tourismusangeboten beteiligt haben, sind in der
Vergangenheit immer wieder Gespräche und Verhandlungen geführt worden. Ein
wesentlicher Kostenfaktor ist dabei das von der Stadt Wyk auf Föhr betriebene
Familienbad „aqua-FÖHR". In den bisherigen Finanzierungskonzepten und
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zum Kostenausgleich sind die
unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Gemeinden und die ab 2017
maßgebliche Vereinheitlichung der Kurabgabesätze bisher nur unzureichend
berücksichtigt worden.
Es ist deshalb ein neuer Entwurf eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages vorbereitet worden, mit dem ein Kostenausgleich gewährleistet werden
soll. Der Vertrag sieht Ausgleichszahlungen vor, die die gemeinsame Nutzung des
Familienbades, der Badestrände, die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen
Inselgemeinden und den erforderlichen Ausgleich hinsichtlich der
Kostenüberdeckungen berücksichtigt. Durch jährlich vorgeschriebene
Spitzabrechnungen ist sichergestellt, dass veränderte Rahmenbedingungen oder
bedeutsame Kostensteigerungen bzw. Kostenminderungen in einzelnen Gemeinden den
angestrebten Ausgleichseffekt im Ergebnis stets gewährleisten.
Vertragsentwurf
und Erläuterungen dazu sind dieser Sitzungsvorlage anliegend beigefügt.
Anlagen:
1. Vertragsentwurf
2. Erläuterungen zum Vertragsentwurf