hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet
Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ (Flurstücke 245, 355 und 33/1 (tlw.), der
Flur 8, Gemarkung Oevenum) wird gemäß § 12 BauGB der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der
Gemeinde Oevenum gefasst.
oder aber: wird mit folgenden Änderungen
gefasst:
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die
folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Festsetzung der
Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet – Ferienhausanlage
2.2. Regelung
gestalterischer Vorgaben, um die Einbindung der bestehenden und künftigen
Baukörper in den städtebaulichen Zusammenhang der Umgebung sicherzustellen
2.3. Verbindliche
Gestaltung des Bauvorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan
2.4. Sicherstellung des
dauerhaften Betriebs als Ferienhausanlage mit einem für die Öffentlichkeit
zugänglichen Café (über den Durchführungsvertrag)
3.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen
Belange und die Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
4.
Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB
soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
5.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2
Abs. 1 BauGB).
6.
Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird nach § 4b BauGB
das Planungsbüro claussen-seggelke stadtplaner, Holzdamm 39, 20099 Hamburg,
beauftragt.
7.
Der
Vorhabenträger Uwe Barnert trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die
Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen:
...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung mit
Begründung:
Die Gemeinde Oevenum beabsichtigt die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Oevenum für das
Gebiet Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ (Flurstücke 245, 355 und 33/1
(tlw.), der Flur 8, Gemarkung Oevenum). Anlass für die Aufstellung ist die
Absicht die in dem Plangebiet bestehende Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ zu
sanieren und zu erweitern.
Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis:
Anlässlich eines anstehenden Eigentümerwechsels der
Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ in Oevenum ist eine grundlegende Sanierung
und teilweise Erweiterung der Anlage vorgesehen, um die Voraussetzungen für
einen wirtschaftlich tragfähigen und nachfrageorientierten Betrieb zu schaffen.
Die heutige Ausgestaltung der Bebauung der Grundstücke entspricht nicht den
bauordnungsrechtlichen Anforderungen, da insbesondere erforderliche
Abstandsflächen der Gebäude untereinander und zu benachbarten Grundstücken
nicht eingehalten werden.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 10 Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ der Gemeinde Oevenum sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Umgestaltung der
Baugrundstücke Buurnstrat 26-28 geschaffen werden. Am nordöstlichen
Siedlungsrand Oevenums soll die innerhalb des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils bestehende Bebauung sowie ein erweiternder Neubau als
Ferienhausanlage und eine ergänzende gastronomische Nutzung gesichert werden.
Für die Planaufstellung ist ein
beschleunigtes Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs mit frühzeitiger Behörden- und
TöB-Beteiligung im Sinne von § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und parallel
durchzuführender frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
vorgesehen.