Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 des Amtes Föhr-Amrum sowie die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Amt/000286
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 des Amtes Föhr-Amrum wird von der Amtsdirektorin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf  42.932.966,97 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2013 beläuft sich auf  454.904,40 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll wie folgt verwendet werden. 142.406,68 EUR dienen zum Ausgleich der Ergebnisrücklage aufgrund der Eröffnungsbilanzkorrekturen 2013. 312.497,72 EUR sind der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Der durch die Eröffnungsbilanzkorrekturen entstandene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Jahres 2013 von 220.388,54 EUR wird somit vollständig abgedeckt. Das Eigenkapital 2014 wird positiv und beläuft sich dann vorerst auf EUR 92.109,18.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 16.739.022,48 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem. § 14 Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  1.213.843,03 EUR werden genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2013 des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

 

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

 

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

 

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.


6.      Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.213.843,03 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 7.997.800,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 7.614.983,43 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 382.816,57 EUR unterschritten.

 

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: