Betreff
Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Süderende für das Gebiet südlich des Gebietes "Scholk", westlich des Gebietes "Haaleekrem", nördlich des Gemeindeweges und östlich des Gebietes des Bebauungsplans Nr. 1, 4. Änderung mit der Anbindung an den Haaleekremwai des Gebietes "Scholk" (Flur1, Flurstücke 22, 140, 147)
Hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
c) Kenntnisnahme
Vorlage
Süd/000085
Art
Beschlussvorlage Süderende

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für das Gebiet südlich des Gebietes „Scholk“, westlich des Gebietes „Haaleekrem“, nördlich des Gemeindeweges und östlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 1, 4. Änderung mit der Anbindung an den Haaleekremwai östlich des Gebietes „Scholk“ (Flur 1, Flurstücke 22, 140, 147) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3 gefasst.

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Für den Bebauungsplan Nr. 3 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

-       Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Allgemeines Wohngebiet oder Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus –)

-       Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung

-       Zulässigkeit von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlage wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum oder ein der Gemeinde bekanntes Planungsbüro beauftragt.

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich öffentlich bekannt zu machen gemäß § 2 BauGB.

Zu c) Kenntnisnahme

Hiermit nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann, dass der Bebauungsplan Nr. 3 in dem Gebiet südlich des Gebietes „Scholk“, westlich des Gebietes „Haaleekrem“, nördlich des Gemeindeweges und östlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 1, 4. Änderung mit der Anbindung an den Haaleekremwai östlich des Gebietes „Scholk“ (Flur 1, Flurstücke 22, 140, 147) abgeschlossen werden kann.

Vor Abschluss des „Modellhaften Wohnungsmarktkonzeptes in Verbindung mit einem Konzept zur energetischen Quartiersanierung auf den Inseln Föhr und Amrum“ gibt die Landesplanung Schleswig-Holstein zur einen möglichen Entwicklung der Fläche keine abschließende Stellungnahme ab.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:…;

 Davon anwesend: …. , Ja-Stimmen:…. ,  Nein-Stimmen: ….. ,

Stimmenthaltungen: ….

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süderende beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 südlich des Gebietes „Scholk“, westlich des Gebietes „Haaleekrem“, nördlich des Gemeindeweges und östlich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 1, 4. Änderung mit der Anbindung an den Haaleekremwai östlich des Gebietes „Scholk“ (Flur 1, Flurstücke 22, 140, 147) einzuleiten.

Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen selbstständigen Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB. Hierbei ist ein Flächennutzungsplan nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.