Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Mid/000096/1
Art
Beschlussvorlage Midlum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) sowie der Begründung dazu und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum), die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

3.    Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Midlum hat am 30.05.2017 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Midlum für das Gebiet Aussiedlungshof 16; Zimmereibetrieb Hinrichsen (Flurstück 64 und eine Teilfläche des Flurstücks 68, der Flur 2, Gemarkung Midlum) gefasst. Anlass für die Aufstellung ist die Absicht den in dem Plangebiet ansässigen Zimmereibetrieb „Sönke Hinrichsen“ zu erweitern.

 

Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Midlum wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplans an ebendieser Stelle durchgeführt.

 

Der örtlich etablierte Zimmereibetrieb Sönke Hinrichsen GmbH, Aussiedlungshof 16, 25938 Midlum, plant einen Ausbau des Betriebsstandorts zur Steigerung der Kapazitäten, insbesondere durch Neubau einer Material-Lagerhalle und Ausweitung des Betriebsgeländes.

 

Der Standort befindet sich derzeit im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Zur Sicherung und Entwicklung der örtlichen Wirtschaftsstruktur beabsichtigt die Gemeinde Midlum, den Standort und die zukünftige Entwicklung des Betriebs durch Aufstellung entsprechender Bauleitpläne planungsrechtlich zu sichern. Da ein konkret beabsichtigtes Vorhaben zugrunde liegt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener B-Plan (§ 12 BauGB) aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben, bei gleichzeitiger Beschränkung auf die Hauptnutzung Zimmerei, die für den Betrieb notwendigen Nebenanlagen, eine Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie eine Gemeinschaftswohnung für Saisonarbeitskräfte. Da sich dieses Vorhaben nicht durch ein Baugebiet gemäß BauNVO charakterisieren lässt, soll als Art der baulichen Nutzung ein Sonstiges Sondergebiet – Zimmerei festgesetzt werden. Zur Minimierung der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild soll darüber hinaus eine ausreichend große Schutzanpflanzung festgesetzt werden.

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.