Betreff
Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland (Nordfriesland-Stipendium)
Vorlage
Amt/000289
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Das Amt Föhr-Amrum schließt den „Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Kreis Nordfriesland Gemeinden rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2017/18 ab. Dies betrifft nur diejenigen Gemeinden, die ihre Zustimmung zu einem Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2017 gegeben haben.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Bereich des Erwerbs von weiteren Schulabschlüssen stehen auf den Inseln und Halligen nicht alle schulischen Möglichkeiten zur Verfügung, so dass alternative Lösungen zur Herstellung einer Chancengleichheit entwickelt wurden.

 

Grundlage soll eine analoge Förderung des weiterführenden Schulbesuches der Insel Helgoland sein. Diese umfasst sowohl den Besuch einer Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule als auch den Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder einer Berufsfachschule für den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.

 

In Analogie zu diesem Vertrag müsste daher eine Förderung der Schülerinnen und Schüler zum Erwerb der (Fach-)Hochschulreife für die Inseln Amrum und Pellworm sowie der Halligen und daneben eine Förderung der Schülerinnen und Schüler der Halligen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses erfolgen. Diese Abschlüsse können sowohl auf den Inseln Föhr und Sylt, auf dem Festland sowie auf einer deutschen Schule in Dänemark erworben werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Inseln Amrum und Pellworm sowie der Halligen können mangels eigener schulischer Angebote in den Heimatorten keinen Schulabschluss zur (Fach-)Hochschulreife erreichen und sind daher auf einen Schulbesuch außerhalb des Wohnortes angewiesen.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Halligen können darüber hinaus mangels eigener Angebote den mittleren Schulabschluss nicht an ihrem Wohnort erwerben.

 

Diesbezüglich hat der Kreistag am 18. November 2016 sowie ergänzend nach Rückmeldung des Landes Schleswig-Holstein der Hauptausschuss am 28. August 2017 beschlossen, eine finanzielle Förderung der Insel- und Halligschüler/innen vorzunehmen.

 

Die Förderung umfasst:

 

·           für die Inseln Amrum, Pellworm und die Halligen eine finanzielle Bezuschussung des Besuchs einer Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule oder eines Beruflichen Gymnasiums.

 

·           für die Halligen darüber hinaus die finanzielle Förderung ab der Klasse 10 für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses.

 

Daneben wurde beschlossen, dass auch die Schülerinnen und Schüler des Dänischen Schulvereines auf Föhr und Sylt (sowie der Halligen) gefördert werden, da sie in diesen Schulen keinen Schulabschluss erwerben können, sondern bereits ab der 9. Jahrgangsstufe für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf eine andere Schule im dänischen Schulsystem (in der Regel Flensburg) wechseln müssen. Eine Förderung ist bis zur Beendigung der Oberstufe vorgesehen.

 

Die Förderung beträgt 300,-- € monatlich. Die Unterbringungskosten auf der Insel Föhr sind durch die touristischen Rahmenbedingungen teurer als auf dem Festland und sollten daher mit 400,-- € monatlich gefördert werden.

 

Von den monatlichen Kosten sollen jeweils ein Drittel von der zuständigen Wohnsitz-Gemeinde, vom Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden.

 

Die Abwicklung der Bezuschussung soll über die Gemeinden bzw. Ämter erfolgen. Diese rechnen vierteljährlich den Zuschuss mit dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein ab.

 

Bisher wird der Besuch einer Schule auf dem Festland für die Inseln Amrum und Pellworm sowie den Halligen auf Grundlage eines Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein sowie dem Kreis Nordfriesland bis zur 9. Klasse analog zum Bafög einkommensabhängig je zur Hälfte von Land und dem Kreis Nordfriesland gefördert.

 

Für den Schulbesuch ab dem 10. Jahrgang besteht für diese Schülerinnen und Schüler ein regulärer einkommensabhängiger Bafög-Anspruch.

 

Von Seiten des Landes Schleswig-Holstein liegt grundsätzlich eine Zustimmung für den Beschluss des Hauptausschusses des Kreises Nordfriesland vor.

 

Lediglich der Bereich der Doppelförderung ist noch nicht abschließend geklärt. So kann es Einzelfälle geben, in denen Schüler/innen eine Förderung aus diesem Vertrag erhalten, die daneben auch eine Förderung aus dem einkommensabhängigen BaföG erhalten.

 

Nach derzeitiger Einschätzung des Kreises Nordfriesland wird diese Doppelförderung auch beim analogen Vertrag der Insel Helgoland zugelassen, so dass der Kreis Nordfriesland entsprechend des Beschlusses des Hauptausschusses weiterhin die Doppelförderung vorsieht. Das Land Schleswig-Holstein steht der Doppelförderung ablehnend gegenüber, hat aber eine Ergebnisoffenheit rückgemeldet.

 

Der Vertrag soll rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2017/18 geschlossen werden, so dass die Förderung rückwirkend zur Auszahlung kommt.

 

Der Vorlage liegen sowohl der Vertragsentwurf (Anlage 1) als auch die Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses des Kreises Nordfriesland am 28. August 2017 sowie der entsprechende Protokollauszug (Anlage 2) bei.