Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Finanzausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom
Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 12.658.726,14 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2012 beläuft sich auf 238.558,00
EUR.
Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25 % der allgemeinen Rücklage) und ein möglicher überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der
Bestand der liquiden Mittel der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt
zum Jahresabschluss 96.012,61 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 276.467,61 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss
der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde
Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich
des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95
n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 276.467,61 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen
systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von
zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2012 beträgt 1.582.400,00 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 1.137.066,25 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 445.333,75 EUR unterschritten.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: