Betreff
Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
Wit/000082
Art
Beschlussvorlage Witsum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Witsum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nachdem im Frühjahr diesen Jahres im Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum die Anpassung des Hochrechnungsfaktors der Zweitwohnungssteuer beraten wurde, sind nun entsprechende Vorlagen für die Entscheidungsgremien der Gemeinden erstellt worden.

 

Die Zweitwohnungssteuer bemisst sich in allen Gemeinden nach dem Mietwert der Wohnung. Dieser Mietwert entspricht der (vom Finanzamt festgestellten) bereinigten Jahresrohmiete multipliziert mit einem nach dem aktuellen Preisindex berechnetem Hochrechnungsfaktor.

 

Der Hochrechnungsfaktor zur Ermittlung des Mietwertes wurde letztmalig mit dem Stand von Oktober 1998 auf 4,44 festgeschrieben. Die Berechnung auf den aktuellen Stand von September 2017 (als Anlage beigefügt) ergibt einen Hochrechnungsfaktor von 5,54.

 

Durch die Aktualisierung des Hochrechnungsfaktors können in der Gemeinde Witsum Mehreinnahmen durch Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 5 T€ erwartet werden.

Anlagen:

Berechnung des Hochrechnungsfaktors

3. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung