Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Vertragsentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und beauftragt das Amt Föhr-Amrum, den Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Kreis Nordfriesland entsprechend abzuschließen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Allgemeine Erläuterungen
Im Bereich des Erwerbs von weiteren Schulabschlüssen stehen auf den Inseln und Halligen nicht alle schulischen Möglichkeiten zur Verfügung, so dass alternative Lösungen zur Herstellung einer Chancengleichheit zwischen dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein entwickelt wurden.
Grundlage soll eine
analoge Förderung des weiterführenden Schulbesuches der Insel Helgoland sein.
Diese umfasst sowohl den Besuch einer Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule
als auch den Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder einer Berufsfachschule
für den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.
In Analogie zu
diesem Vertrag müsste daher eine Förderung der Schülerinnen und Schüler zum
Erwerb der (Fach-)Hochschulreife für die Inseln Amrum und Pellworm sowie der
Halligen und daneben eine Förderung der Schülerinnen und Schüler der Halligen
für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses erfolgen. Diese Abschlüsse können
sowohl auf den Inseln Föhr und Sylt, auf dem Festland sowie auf einer deutschen
Schule in Dänemark erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler der Inseln
Amrum und Pellworm sowie der Halligen können mangels eigener schulischer
Angebote in den Heimatorten keinen Schulabschluss zur (Fach-)Hochschulreife
erreichen und sind daher auf einen Schulbesuch außerhalb des Wohnortes
angewiesen. Die Schülerinnen und Schüler der Halligen können darüber hinaus
mangels eigener Angebote den mittleren Schulabschluss nicht an ihrem Wohnort
erwerben.
Diesbezüglich hat der Kreistag am 18. November 2016, sowie ergänzend nach Rückmeldung des Landes Schleswig-Holstein der Hauptausschuss am 28. August 2017 beschlossen, eine finanzielle Förderung der Insel- und Halligschüler/innen vorzunehmen.
Die Förderung umfasst:
· für die Inseln Amrum, Pellworm und die Halligen eine finanzielle Bezuschussung des Besuchs einer Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule oder eines Beruflichen Gymnasiums.
· für die Halligen darüber hinaus die finanzielle Förderung ab der Klasse 10 für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses.
Daneben wurde
beschlossen, dass auch die Schülerinnen und
Schüler des Dänischen Schulvereines
auf Föhr und Sylt (sowie der Halligen) gefördert werden, da sie in diesen
Schulen keinen Schulabschluss erwerben können, sondern bereits ab der 9.
Jahrgangsstufe für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf eine andere
Schule im dänischen Schulsystem (in der Regel Flensburg) wechseln müssen. Eine
Förderung ist bis zur Beendigung der Oberstufe vorgesehen.
Die Förderung
beträgt 300,-- € monatlich. Die Unterbringungskosten auf der Insel Föhr
sind durch die touristischen Rahmenbedingungen teurer als auf dem Festland und
sollten daher mit 400,-- € monatlich gefördert werden. Von den monatlichen
Kosten sollen jeweils ein Drittel von der zuständigen Wohnsitz-Gemeinde, vom
Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden.
Die Abwicklung der
Bezuschussung soll über die Gemeinden bzw. Ämter erfolgen. Diese rechnen
vierteljährlich den Zuschuss mit dem Kreis Nordfriesland und dem Land
Schleswig-Holstein ab.
Bisher wird der
Besuch einer Schule auf dem Festland für die Inseln Amrum und Pellworm sowie
den Halligen auf Grundlage eines Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein
sowie dem Kreis Nordfriesland bis zur 9. Klasse analog zum Bafög einkommensabhängig je zur Hälfte von
Land und dem Kreis Nordfriesland gefördert.
Für den Schulbesuch
ab dem 10. Jahrgang besteht für diese Schülerinnen und Schüler ein regulärer einkommensabhängiger Bafög-Anspruch.
Von Seiten des Landes Schleswig-Holstein liegt grundsätzlich eine Zustimmung für den Beschluss des Hauptausschusses des Kreises Nordfriesland vor.
Lediglich der Bereich der Doppelförderung ist noch nicht abschließend geklärt. So kann es Einzelfälle geben, in denen Schüler/innen eine Förderung aus diesem Vertrag erhalten, die daneben auch eine Förderung aus dem einkommensabhängigen BaföG erhalten. Nach derzeitiger Einschätzung des Kreises Nordfriesland wird diese Doppelförderung auch beim analogen Vertrag der Insel Helgoland zugelassen, so dass der Kreis Nordfriesland entsprechend des Beschlusses des Hauptausschusses weiterhin die Doppelförderung vorsieht. Das Land Schleswig-Holstein steht der Doppelförderung ablehnend gegenüber, hat aber eine Ergebnisoffenheit rückgemeldet.
Der Vertrag soll rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2017/18 geschlossen werden, so dass die Förderung rückwirkend zur Auszahlung kommt.
Konkrete Auswirkungen für die Gemeinden der Insel Föhr
Der Vertragsentwurf
sieht vor, dass nur die Schülerinnen und Schüler der Insel Föhr, die eine
Schule des Dänischen Schulvereins besuchen gefördert werden, da sie in diesen
Schulen keinen Schulabschluss erwerben können, sondern bereits ab der 9.
Jahrgangsstufe für den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss auf eine andere
Schule im dänischen Schulsystem auf dem Festland (in der Regel Flensburg)
wechseln müssen. Eine Förderung ist bis zur Beendigung der Oberstufe
vorgesehen. Die Förderung beträgt 300,-- € monatlich und soll jeweils zu
einem Drittel von der zuständigen Wohnsitz-Gemeinde, vom Kreis Nordfriesland
und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden.
Eine Förderung
anderer Schüler/innen ist nicht vorgesehen, da auf der Insel Föhr alle
Schulabschlüsse an allgemeinbildenden Schulen erlangt werden können.
Für die Gemeinde
könnten somit zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von maximal 1.200,00 €
pro anspruchsberechtigter Schülerin/anspruchsberechtigtem Schüler entstehen.
Ausgehend von den
uns derzeit bekannten Zahlen sind es zur Zeit lediglich fünf Föhrer Schüler/innen,
die gemäß der vorgenannten vertraglichen Inhalte einen Anspruch auf Förderung
hätten.
Anlagen:
Der Vorlage liegen sowohl der Vertragsentwurf (Anlage 1) als auch die Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses des Kreises Nordfriesland am 28. August 2017 sowie der entsprechende Protokollauszug (Anlage 2) bei.