Betreff
Stellenplan 2018 des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000290
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der als Anlage beigefügte Stellenplan des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2018 wird genehmigt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Stellenplan ist Grundlage für die Personalkostenansätze im Haushaltsplan. Der Entwurf des Stellenplans des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2018 (Teil A) ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Veränderungen zum Vorjahr stellen sich wie folgt dar und sind in der Veränderungsliste (Teil B) ausgewiesen:

 

Unter der laufenden Nr. 5 ist eine Stelle mit der Entgeltgruppe 9 TVöD neu ausgewiesen, welche im Vorjahr noch unter der laufenden Nr. 58 (Neu: laufende Nr. 59) ausgewiesen war. Dies ist durch die geplante Neustrukturierung der Sozialzentren bedingt. Um die hoheitlichen Aufgaben des Amtes Föhr-Amrum aus diesem Bereich abzusichern, wird die organisatorische Abwicklung dem Hauptamt zugeordnet. Die Stelle mit der laufenden Nr. 59 entfällt.

 

Durch die Zusammenlegung der Abteilungen „Buchhaltung“ und „Steuern und Abgaben“ zu einer Abteilung „Finanzen“ entfällt die Stelle der Abteilungsleitung für den Bereich „Steuern und Abgaben“. Die Stelle der Fachbereichsleitung (laufende Nr. 17) wird zukünftig in die Entgeltgruppe 9 TVöD eingruppiert.

 

Aufgrund der Einführung der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 unterliegen einige Stellen (insbesondere Stellen aus dem ehemaligen Arbeiterbereich) dem Automatismus einer Höhergruppierung. Dies ist im Bereich der Schulhausmeister/innen (laufende Nr. 24) der Fall.

 

Die ehemals unter den laufenden Nr. 48 und 49 geführten Stellen im Bereich der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul werden ab dem kommenden Haushaltsjahr unter den laufenden Nr. 55 und 56 neu ausgewiesen, da ein eigenes Produkt 243003 für die Betreute Grundschule eingerichtet wurde. Die bereits beschlossenen Stundenerhöhungen für die pädagogische Fachkraft von 18,00 Stunden/Woche auf nunmehr 36,00 Stunden/Woche sowie für die Küchenfachkraft von 10,00 Stunden/Woche auf 15,00 Stunden/Woche wurden berücksichtigt.

 

 

Da Höhergruppierungsanträge im Rahmen der neuen Entgeltordnung noch bis zum 31.12.2017 gestellt werden können und eine Prüfung nach Ablauf der Frist ganzheitlich erfolgen soll, können diese Änderungen erst im Haushalt 2019 ausgewiesen werden.