Beschlussempfehlung:
Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2018
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2018 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresgewinn in Höhe von +13.000 EUR (Vj. -6.500 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2016:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2017 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2017.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.229 Mio. EUR |
1.278 Mio. EUR |
+5 |
+6 |
+6 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
156 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
-3 |
+3 |
+3 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
111,7
Mio. EUR |
114,6 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.698,5 Mio. EUR |
1.751,7 Mio. EUR |
+2 |
+7 |
+5 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 15.000 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2018 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 6.500 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2017 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+5.000 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
40210000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+2.000 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2017 (siehe vorstehende Tabelle) |
40320000
Hundesteuer |
+100 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+3.400 |
Anpassung
an das Ergebnis 2017 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+1.000 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2017 (siehe vorstehende Tabelle) |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+200 |
höhere geplante Kosten |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+2.500 |
LKW-Führerschein FFW Borgsum |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+1.200 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+500 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+1.700 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden |
-4.300 |
Dienstleistungsentgelt FTG, inselweiter
Tourismusaufwand,, Erhöhung durch Kostenbeteiligung |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.500 EUR ausgewiesen.
Für 2018 werden Hausanschlüsse i.H.v. 2.500 EUR im Produkt 538130 (Kanalnetz (SW)) eingestellt. Die Kosten werden in gleicher Höhe erstattet.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 22.11.2017
auf rd. 31.047,06 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. +32.700 EUR ausgewiesen.