Betreff
Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Vorlage
Witt/000090
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ergebnisrechnungen zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis einschließlich 2015 sind fertiggestellt worden. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2018 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2018 eine beitragsfähige Kostenmasse von 263.853 € aus Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangen Jahre reduziert sich die beitragsfähige Kostenmasse um rund 11 T€.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2017, Stand: 19.09.2017) zeigt für Wittdün auf Amrum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 2.168.702 €. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2018 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (263.853 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (2.168.702 €) und beträgt folglich 12,2%. Bei Abbau der Überschüsse aus den Vorjahren durch entsprechend niedrigere Tourismusabgaben könnte der Abgabesatz bis auf (252.213 € : 2.168.702 € =) 11,6% abgesenkt werden.

 

Anlagen: