Betreff
Ergebnisrechnung und Vorauskalkulation zur Tourismusabgabe ab 2018
Vorlage
Stadt/002247
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die vorliegende Ergebnisrechnung 2015 zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich die in der Kalkulation genannten Zahlen zu eigen.

 

  1. Auf den Erlass einer Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird derzeit verzichtet.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2015 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2018 erstellt.

 

Gemäß der Vorauskalkulation ist ab 2018 eine beitragsfähige Kostenmasse von rund 1,218 Mio. € aus Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre reduziert sich die beitragsfähige Kostenmasse um rund 300 T€.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2017, Stand: 19.09.2017) zeigt für die Stadt Wyk auf Föhr eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 10.676.992,17 €. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2018 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (1,218 Mio. €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (10.676.992,17 €) und beträgt folglich 11,41%.

 

Unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren durch entsprechend niedrigere Tourismusabgaben liegt der höchst zulässige Abgabesatz bei (914.456,39 € : 10.676.992,17 € =) 8,5647%. Danach ist eine Veränderung des Abgabesatzes, der zur Zeit 8,5% der Bemessungsgröße beträgt, nicht erforderlich.

 

Anlagen:

 

Ergebnisrechnung 2015 und Vorauskalkulation 2018

Übersicht zu den Erträgen und Aufwendungen (Anlage 1)

Sonderabschlüsse (Anlage 2)