Beschlussempfehlung:
- Die vorliegende Ergebnisrechnung 2015 zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich die in der Kalkulation genannten Zahlen zu eigen.
- Auf den Erlass einer Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird derzeit verzichtet.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Ergebnisrechnung
zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2015 ist
fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2018
erstellt.
Gemäß der
Vorauskalkulation ist ab 2018 eine beitragsfähige Kostenmasse von rund 1,218
Mio. € aus Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre reduziert sich die beitragsfähige
Kostenmasse um rund 300 T€.
Die aktuelle
Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2017, Stand: 19.09.2017) zeigt für die Stadt
Wyk auf Föhr eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 10.676.992,17
€. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2018 ergibt sich aus der Division der
veranschlagten Kostenmasse (1,218 Mio. €) durch die Summe der veranschlagten
Bemessungseinheiten (10.676.992,17 €) und beträgt folglich 11,41%.
Unter
Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren durch entsprechend
niedrigere Tourismusabgaben liegt der höchst zulässige Abgabesatz bei (914.456,39
€ : 10.676.992,17 € =) 8,5647%. Danach ist eine Veränderung des Abgabesatzes,
der zur Zeit 8,5% der Bemessungsgröße beträgt, nicht erforderlich.
Anlagen:
Ergebnisrechnung
2015 und Vorauskalkulation 2018
Übersicht zu den
Erträgen und Aufwendungen (Anlage 1)
Sonderabschlüsse
(Anlage 2)