Betreff
Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge hier: a) erneute Behandlung der Anregungen und Bedenken b) erneuter Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001928/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

1.  Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage zu dieser Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.  Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holsteins beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) der Satzung.

 

4.  Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

5.  Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 52 durch die Standvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: . . . . ; davon anwesend:  . . .;

Ja-Stimmen: . . . . .;  Nein-Stimmen:  . . . . .  .;  Stimmenthaltungen:  . . . . . .

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   ..................

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Verfahrensstand:

 

Am 13.11.2014 wurde der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 52 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst und die geplante Errichtung einer Outdoor-Gokart-Bahn planungsrechtlich ermöglicht. Anschließend wurde eine Baugenehmigung erteilt.

 

Am 28. März 2016 ereignete sich ein Flugunfall in unmittelbarer Nähe des (damals noch nicht fertiggestellten) Kartbahngeländes. Dieser Flugunfall führte dazu, dass ein Gutachten zum potenziellen Risiko durch flugbetriebliche induzierte Gefahren für Dritte erstellt werden musste. Hierzu wurde eine Risikoanalyse für die sogenannten Externen Risiken des Luftverkehrs durchgeführt.

 

Im Gutachten wird die Wahrscheinlichkeit bemessen, wie groß das Risiko durch den Luftverkehr induziertes Gefährdungspotenzial für nicht am Luftverkehr teilnehmenden Menschen, die aufgrund des Flugbetriebes am Verkehrslandeplatz (VLP) Wyk zu Tode kommen können, ist. Hierzu wird das Einzel- aber auch das Gruppenrisiko betrachtet, um Erkenntnisse über die Gefährdung einzelner Personen als auch von Personengruppen zu erhalten.

 

Da für die Bewertung des Externen Risikos in Deutschland keine verbindlichen Regelungen existieren, wurden seitens der Gutachten im Rahmen diverser Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren jedoch Vorschläge zur Bewertung des Externen Risikos in Deutschland erarbeitet. Für Wohngebäude wird ein Grenzwert vom 3,0 x 10-5 pro Jahr und für gewerbliche Objekte ein solche von 1 x 10-4 pro Jahr empfohlen.

 

Das Einzelrisiko auf dem Kartbahngelände liegen die Ergebnisse steht unter dem o.g. Richtwert. Der Maximalwert des Einzelrisikos tritt am südwestlichen Ende des Kartbahngeländes auf.

 

Zudem ist festzustellen, dass keine Wohnbebauung der Stadt Wyk auf Föhr einem Einzelrisiko größer als dem vorgenannten Richtwert ausgesetzt wird.

 

Als Ergebnis für das Einzelrisiko ist gemäß Richtwerkdiskussion die Errichtung der Kartbahn tolerabel. Für die Wohnbebauung der Stadt Wyk auf Föhr wird kein unzumutbares hohes Einzelrisiko durch den Flugbetrieb am VLP Wyk induziert.

 

Für das Gruppenrisiko wurden zwei Szenarien erstellt zur Bewertung, da die Anzahl der sich gleichzeitig auf dem Kartbahngelände aufhaltenden Personen maßgeblich für das Gruppenrisiko ist und die Besucherzahlen über das Jahr große Schwankungen unterworfen sind.

 

Das Szenario 1 ermittelt den Jahresdurchschnittswert der Kartbahnbesucher, die sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten auf Basis des Durchschnittswertes der jährlichen Anzahl an Besucher.

 

Das Szenario 2 ermittelt den Durchschnittswert des besucherstärksten Monats der Besucher, die sich gleichzeitig auf dem Kartbahngelände aufhalten auf Basis des besucherstärksten Monats August.

 

Im Ergebnis der beiden Szenarien zeigt sich, dass die Gruppenrisiken deutlich unterhalb der Richtwerte liegen, mit Ausnahme der Gruppenrisiken für sehr kleine Gruppengrößen. Diese Überschreitung ist jedoch als akzeptabel zu werten, da die Überschreitung der Grenzrikisokurve nur marginal ist.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass auch das Gruppenrisiko für die Errichtung der Kartbahn ebenfalls akzeptabel ist. Für Anwohner und Feriengäste der Stadt Wyk auf Föhr ist zudem gemäß aktueller Richtwertdiskussion kein unzumutbar hohes Gruppenrisiko durch den Flugbetrieb am VLP Wyk festzustellen.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

Nach dem Abschluss des Gutachtens wurden die eingegangenen Stellungnahme, die in den vorherigen Verfahrensschritten eingegangen sind, nochmal untereinander und miteinander abgewogen. Die verschiedenen Stellungnahmen sind in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.

 

Die Träger öffentlicher Belange haben keine weiteren Bedenken geäußert, die zu einer Änderung der Planung geführt hätten. Die vorgebrachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. sind unter Verweis auf die Planunterlagen behandelt worden (s. Anlage zur Vorlage).

 

Die inselweite Abstimmung mit den 11 Nachbargemeinden ist erfolgt. Es liegen alle Stellungnahmen vor. Die unmittelbaren Nachbargemeinden Nieblum und Wrixum wurden vor Satzungsbeschluss vom 13.11.2014 erneut beteiligt. Im Ergebnis werden von keiner Gemeinde Bedenken vorgetragen mit Ausnahme der Gemeinde Wrixum (s. Anlage zur Vorlage).

Die Stellungnahme des Innenministeriums/Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holsteins wurde mit den Vorgaben einer verbessert Standortalternativenprüfung sowie den Bebauungsplan als vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, bearbeitet und abgewogen worden (s. Anlage zur Vorlage).

 

Bei der öffentlichen Auslegung sind von Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben und Bedenken vorgetragen worden (s. Anlage zur Vorlage), welche überwiegend die Sinnhaftigkeit des Vorhabens in Fragestellen und auf die vermeidbaren Lärm- und Sicherheitsproblematiken sowie auf die aus Sicht der Personen, die Eingaben vorgebracht haben, unvertretbaren Landschaftsverluste hinweisen. Seitens der Stadt werden die Bedenken unter Hinweis auf die Anlage zu dieser Vorlage abgewiesen und die Eingaben zurückgewiesen.

Das erstellte Gutachten verdeutlicht nochmals, dass durch den Luftverkehr induziertes Gefährdungspotenzial gering ausfällt und somit die Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden können.

 

b) Satzungsbeschluss

 

Vor dem Hintergrund der Gesamtabwägung wird keine Änderung der Planung vorgenommen. Es kann erneut der Satzungsbeschluss gefasst werden.