Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 der Gemeinde Midlum
Vorlage
Mid/000107
Art
Beschlussvorlage Midlum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2018 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -104.200 EUR (Vj. -155.400 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2016:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2017 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2017.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2017

2018

2019

2020

2021

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.229 Mio. EUR

1.278 Mio. EUR

+5

+6

+6

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

156 Mio. EUR

193 Mio. EUR

-3

+3

+3

Sonderausgleich § 25 FAG

111,7 Mio. EUR

114,6 Mio. EUR

+3

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.698,5 Mio. EUR

1.751,7 Mio. EUR

+2

+7

+5

 

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 19.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2018 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 51.200 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

:

Sachkonto

2018

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+600

Anpassung an das Ergebnis 2017

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+14.200

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2018 (siehe vorstehende Tabelle)

40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+6.100

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2018 (siehe vorstehende Tabelle)

40340000 Zweitwohnungssteuer

+9.000

Anpassung an das Ergebnis 2017

40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

+900

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2018

41110000 Schlüsselzuweisungen

+44.500

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2018 (siehe vorstehende Tabelle)

43612000 Tourismusabgabe

-2.000

Anpassung an das Ergebnis 2017

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land

+29.000

Kostenerstattung Quartierssanierung

45110000 Konzessionsabgaben

-1.700

Jahresvorauskalkulation

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

-48.800

geringere Unterhaltungsmaßnahmen

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen u.s.w.

-2.500

Anpassung an das Ergebnis 2017

52510000 Haltung von Fahrzeugen

+2.000

Anpassung an das Ergebnis 2017

53410000 Gewerbesteuerumlage

-5.600

Finanzausgleich 2018

537210000 Kreisumlage

+14.800

Anpassung der Kreisumlage

53722000 Amtsumlage

+19.400

höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden

-2.000

Dienstleistungsentgelt T€ 20,3 , inselweiter Tourismus T€ 22,5

54580000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit übriger Bereiche

+8.400

Zuweisungen und Zuschüsse Kindergärten

57110400 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen

+2.800

Lt. AfA

57110700 Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge

+1.000

Lt. AfA

57410000 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen

-8.100

Lt. AfA

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 59.800 EUR ausgewiesen. Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Gemeinde.

 

Im Produkt 111010 Gebäude und Liegenschaftsmanagement sind 5.000 EUR für neue Spielgeräte und 500 EUR für Müllbehälter am Buswartehäuschen eingeplant.

 

Weiterhin sind in diesem Produkt Einzahlungen in Höhe von 71.000 EUR für den Verkauf eines Grundstückes eingeplant.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr sind für die Anschaffung von 3 Digitalfunkempfänger 1.000 EUR vorgesehen. Für 3 Hand Digitalfunkgeräte und 10 Schädeldeckenmikrophonen für die Helme stehen 2.300 EUR zur Verfügung. Weitere 1.000 EUR stehen für kleine Investitionen zur Verfügung.

 

Das Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze beinhaltet die Planungskosten von 20.000 EUR für den Fußweg im Neubaugebiet. Weitere 5.000 EUR stehen für die Verkehrsberuhigung Ecke Dörpsend / An der Marsch zur Verfügung.

 

Für die Breitbandversorgung im Produkt 573500 Förderung der Breitbandtechnik werden für das Haushaltsjahr 2017 13.000 EUR eingestellt. Diese Mittel werden nach 2018 übertragen.

Für das Haushaltsjahr 2018 werden weitere 20.000 EUR in den Haushalt aufgenommen.

 

Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr stehen für die Anschaffung von neuen Bänken 2.000 EUR im Haushalt zur Verfügung.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 15.01.2018 auf rd. 91.556 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.   -82.200 EUR ausgewiesen.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Aufgrund des negativen Ergebnisplanes gilt es für die Zukunft weiterhin Einnahmequellen auszuschöpfen und über Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nachzudenken um ggf. kurzfristig handeln zu können. Für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen bedarf es der Mindesthebesätze (z.Zt. Grd.St. A 370 %, Grd.St. B 390%, GewSt. 370%, Hundesteuer 120 € p.a.).