Beschlussempfehlung:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss wird auf 58.566.629,12 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2013 beläuft sich auf 1.413.467,91 EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis diese 25% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender Betrag wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Bestand an liquiden Mitteln der Stadt Wyk auf Föhr gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 3.573.136,66 EUR erhöhte sich um 1.739.616,79 EUR auf 5.312.753,45 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem. § 14 Abs. 5 des KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.167.549,68 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2013
der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 1.167.549,68 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 8.486.300,00 EUR. Dem gegenüber steht
das IST mit 8.274.939,14 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 211.360,86 EUR
unterschritten.
Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: