Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 der Stadt Wyk auf Föhr sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Stadt/002253
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Wyk auf Föhr wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 59.924.135,01 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2014 beläuft sich auf 679.561,57 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis diese 25% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender Betrag wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Stadt Wyk auf Föhr gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 5.312.753,45 EUR erhöhte sich um 1.531.511,36 EUR auf 6.844.264,81 EUR.

 

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem. § 14 Abs. 5 des KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.739.489,21 EUR werden genehmigt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat den Jahresabschluss 2014 der Stadt Wyk auf Föhr mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,  ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 1.739.489,21 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2014 beträgt 9.205.979,69 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 8.784.747,73 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 421.231,96 EUR unterschritten.

 

Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: