Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Alkersum wird von dem Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.943.318,58 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2015 beläuft sich auf
11.486,36 EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 25% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender
Betrag wird der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 536.790,44 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 161.584,35 EUR
werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Alkersum hat den Jahresabschluss 2015
der Gemeinde Alkersum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 161.584,35 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen
und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 849.700,00 EUR. Dem gegenüber steht das
IST mit 845.412,90 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 4.287,10 EUR
unterschritten.
6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: