Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „östlich Waasterstigh, südlich Lungjaat, westlich Uasterstigh und nördlich Wallingstedweg“ des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Nebel
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
Neb/000100
Art
Beschlussvorlage Nebel
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1.            Für das Gebiet „östlich Waasterstigh, südlich Lungjaat, westlich Uasterstigh und nördlich Wallingstedweg“ in der Gemeinde Nebel wurde am 19.04.2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.5 gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre für o.g. Gebiet wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

 

2.            Die Amtsdirektorin wird beauftragt die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen

( § 16 Abs. 2 BauGB ).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter        ;

Davon anwesend:           ;

Ja-Stimmen:       ; Nein-Stimmen:              ;Stimmenthaltungen:             .

 

Es waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

Für das Gebiet „östlich Waasterstigh, südlich Lungjaat, westlich Uasterstigh und nördlich Wallingstedweg“ wurde am 19.04.2016 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 gefasst.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

·           Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet (SO) – Dauerwohnen und Tourismus – gemäß § 11 BauNVO

·           Im SO muss in jedem Wohngebäude mindestens eine Dauerwohnung vorhanden sein

·           Bestandsorientierte Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung in Bezug auf die zulässigen Grundflächen (GR / GRZ), Zahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhen

·           Festsetzung einer Mindestgröße für Baugrundstücke von 600 m² gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

·           Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, Orientierung der geplanten Baugrenzen am Bestand (straßenbegleitende, einreihige Bebauung)

·           Festsetzung von Grünflächen bzw. „Flächen für die Landwirtschaft“ für Bereiche nördlich und östlich der Mühle, die nicht baulich geprägt sind und von einer Bebauung freigehalten werden sollen

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, plant die Gemeinde Nebel eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Geltungsdauer soll gem. § 17 Abs. 1 BauGB 2 Jahre betragen.