Betreff
Gebührensatzung Offene Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule
Vorlage
Amt/000296/1
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1)    Der als Anlage beigefügten Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr wird zugestimmt.

 

Damit treten die bisherigen Gebührenregelungen für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule und des Angebots der Betreuten Grundschule an der Rüm-Hart-Schule außer Kraft.

 

2)    In der nächsten Sitzung des Amtsausschusses soll, hinsichtlich einer Reduzierung der Gebühren für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, über die Anpassung der Gebührensatzung der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul beraten werden.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die erforderliche Zusammenlegung der Betreuten Grundschule und der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule zum Schuljahr 2018/2019 bedingt eine Neuregelung der Gebührenerhebung für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten.

 

Bislang ist nur die Betreuung im Rahmen der Betreuten Grundschule mit 30,00 € pro Monat gebührenpflichtig (50% Geschwisterrabatt).

 

Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule werden von den Eltern momentan keine Gebühren erhoben. Lediglich an den Kosten für das Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) werden die Eltern mit derzeit 3,30 € pro Mahlzeit beteiligt.

 

Zur teilweisen Deckung der für die Bereitstellung des Angebots einer Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr anfallenden Kosten könnten ab kommendem Schuljahr von den Eltern monatliche Betreuungsgebühren erhoben werden.

Dies entspricht auch der gängigen Praxis bei vergleichbaren Angeboten auf dem Festland und der Nachbarinsel Amrum.

 

Die Höhe der geplanten monatlichen Betreuungsgebühr ist abhängig von der Art des in Anspruch genommenen Betreuungsumfangs und beträgt zwischen 10,00 € und 75,00 € pro Monat.

 

Der Kostenbeitrag für das Mittagessen (inkl. Nachmittagssnack) wurde nicht geändert und beträgt weiterhin derzeit 3,30 € pro Mahlzeit.

 

Zur verbindlichen Regelung hinsichtlich der Gebühren ist der Erlass der als Anlage beigefügten Satzung zwingend erforderlich. Mit dieser wird auch eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.

 

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Nach Maßgabe der Beratung im Rahmen des Schulausschusses am 07.03.2018 sollte in der Gebührensatzung verdeutlicht werden, dass die Betreuungszeit am Freitag bereits um 15.00 Uhr endet.

 

Aufgrund der zeitlichen Gewichtung hat sich der Schulausschuss in seiner letzten Sitzung ferner dafür ausgesprochen, die monatliche Betreuungsgebühr in § 3 Abs. 1 a) bis c) wie folgt festzulegen:

 

(a)  Früh- und                    07.30 Uhr bis 8.45 Uhr und

Spätbetreuung            11.45 Uhr bis 13.15 Uhr                        40,00 €

 

(b)  erweiterte Betreuung bis 14.30 Uhr                                        +15,00 €

 

(c)  erweiterte Betreuung bis 16.00 Uhr                                        +20,00 €

 

Die Höhe der geplanten monatlichen Betreuungsgebühr ändert sich somit auf einen Betrag zwischen 8,00 € und 75,00 € pro Monat, abhängig von der Art des in Anspruch genommenen Betreuungsumfangs.

 

Die Empfehlungen des Schulausschusses wurden in den beigefügten Satzungsentwurf bereits eingearbeitet.

 

Zudem hat der Schulausschuss darauf hingewiesen, dass es in der Gebührensatzung für die Betreute Grundschule an der Öömrang Skuul auf Amrum keine Reduzierung der Gebühren für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt.

Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte die Gebührensatzung der Betreuten Grundschule auf Amrum entsprechend angepasst werden.

 

Anlagen:

 

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr