Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Nieblum wird von dem Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 6.942.625,87 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 60.686,75
EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird zu Lasten der Ergebnisrücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 1.332.138,28 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 246.798,28 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nieblum hat den Jahresabschluss 2015
der Gemeinde Nieblum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 246.798,28 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen
systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von
zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.233.900,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.163.052,35 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 70.847,65 EUR unterschritten.
Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: