Betreff
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Süderende
Vorlage
Süd/000095
Art
Beschlussvorlage Süderende

Beschlussempfehlung:

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Süderende wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Durch die Umsetzung der Doppik sind alte Begrifflichkeiten aus der Kameralistik anzupassen. So ist in der Hauptsatzung in § 5 Abs. 2 das Wort „Jahresrechnung“ durch das Wort „Jahresabschluss“ zu ersetzen.

 

Des Weiteren sollen aufgrund der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen Satzungen gemäß §°12 Abs. 1 der Hauptsatzung zukünftig wieder durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses (Haus 41 in Süderende) befindet, bekannt gemacht werden.

 

Auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum sollen unter der Rubrik „Ortsrecht und Satzungen“ auch weiterhin die aktuellen durchgeschriebenen Fassungen der jeweils gültigen Satzungen der Gemeinde Süderende vorgehalten werden.