Betreff
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 06.05.2018
Vorlage
Oev/000129
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindewahl vom 06.05.2018 in der Gemeinde Oevenum wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat das vom Amtswahlausschuss festgestellte Ergebnis der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 vorgeprüft und festgestellt, dass

 

  1. alle Vertreterinnen und Vertreter wählbar waren;

  2. bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfalle beeinflusst haben können;

 

  1. die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft war.