Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Borg/000097/2
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Gemeindevertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de/bauleitplaene.htm“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ....

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum hat am 27.02.2018 die Aufstellung des 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) beschlossen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Borgsum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung eines örtlichen bedeutsamen Freizeitangebotes im Geltungsbereich.

 

Die Ausweisung erfolgt als Sonderbaufläche, als Grünfläche (mit den Ergänzungen Spielplatz bzw. Golfanlage) sowie als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 vom 27.02.2018 wurde eine städtebauliche Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde geschlossen, mit der die Kostenübernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger und die Aufgabenverteilung zwischen den Vertragsparteien geregelt wurde.

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und daraus erfolgtem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 31.07.2018 durch die Gemeindevertretung haben eine öffentlichen Auslegung vom 27.08.2018 bis zum 28.09.2018 sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.08.2018 stattgefunden.

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine privaten Stellungnahmen vorgebracht.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein - Regionalentwicklung und Regionalplanung – Anmerkungen vorgebracht worden, dass die gesamte Hofstelle in die Bauleitplanung einzubeziehen sei, um eine eindeutige Verklammerung der verschiedenen Betriebsteile und Nutzungen rechtseindeutig sicherzustellen und die Einheit der verschiedenen Nutzungen mit dem vorhandenen Betrieb dauerhaft zu gewährleisten. Dies gelte insbesondere auch im Hinblick auf weitergehende Steuerungsmöglichkeiten zugunsten der Gemeinde. Der Hinweis wurde aufgenommen.
Zur dauerhaften Sicherung der Nutzung im Geltungsbereich und zum Ausschluss/Minimierung von Nutzungskonflikten, die bspw. mit einer intensiven Land- und Viehwirtschaft entstehen, werden Regelungen zur Umnutzung oder Wiederaufnahme landwirtschaftlicher Nutzung getroffen.
Diese Reglungen beziehen sich auf die Flächen des Grundstücks, des Flurstücks Nr. 5/1 der Flur 5 Gemarkung Borgsum, die außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 liegen und Gegenstand des Durchführungsvertrages sind.
Ferner wurde angemerkt, dass eine insulare Abstimmung erfolgen solle sowie ein Hinweis auf die vom Kreis Nordfriesland im Rahmen der frühzeitigen Beeilung hervorgebrachten Aspekte. Die vorgebrachten Aspekte wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt und eine insulare Abstimmung durchgeführt.

Weiterhin wurden u.a. von Seiten der unteren Naturschutzbehörde sowie der Verkehrsabteilung des Kreises Nordfriesland, dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation des Landes Schleswig-Holstein, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der AG 29 und dem Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Meerschutz des Landes Schleswig-Holstein Hinweise vorgebracht. Eine vollständige Darstellung der Stellungnahmen befindet sich in der Anlage zur Vorlage zur Beachtung.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis der Abwägung hat zu einer Klarstellung der Planunterlagen geführt, die redaktionellen Charakter hat und keine grundlegenden Veränderungen am Planentwurf nach sich zieht. Eine erneute Auslegung ist somit nicht erforderlich und der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.