Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde spricht sich für die Durchführung der gemeinschaftlichen Rattenbekämpfungsaktion wie dargestellt aus.
Die Gemeinde möge den Abschluss eines Durchführungsvertrages mit einem geeigneten Schädlingsbekämpfungsunternehmen sowie die Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von 7.000,00 € beschließen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung sieht in der Bekämpfung des Rattenaufkommens einen
dringenden und unabweisbaren Handlungsbedarf. Die anhaltend hohe Population des
Schadnagers ist langfristig geeignet, dem Ansehen der stark auf den Tourismus
ausgerichteten Gemeinde erheblichen Schaden zuzufügen. Da mit einem Rückgang
der Besucherzahlen und der damit verbundenen Mindereinnahmen gerechnet werden
muss, besteht an der Durchführung einer Bekämpfungsaktion gemeinsam mit der
Norddorfer Einwohnerschaft ein hohes öffentliches Interesse.
Bereits in der
Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.08.2018 wurde wiederholt auf die
Dringlichkeit der Bekämpfung von Ratten und in diesem Zusammenhang auch auf die
nach wie vor verbindliche Kreisverordnung zur Bekämpfung von Ratten im Kreis Nordfriesland
hingewiesen. Die Gemeinde möchte daher zum Zwecke der Verringerung der
zunehmenden Verrattung die Gemeinschaftsaktion „Ich mache mit“ initiieren.
Der eigentlichen Bekämpfung soll eine möglichst flächendeckende Befallserhebung
vorangehen. Im Anschluss an die Erhebung erfolgt die fachmännische Bekämpfung
mit abschließender Erfolgskontrolle.
Die Erhebung erfolgt
mittels eines Erfassungsbogens. Dieser wird mit einem Informationsschreiben
versehen innerhalb der Gemeinde an publikumsstarken Örtlichkeiten ausgelegt.
Die Bögen können dann bis zum 23.11.2018 bei der Gemeinde bzw. der Außenstelle
des Amtes Föhr-Amrum in Nebel abgegeben werden. Nach erfolgter Auswertung
erhalten sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner, welche sich an der Aktion
beteiligen möchten, eine verbindliche Nachricht darüber, dass die Aktion
durchgeführt wird und die Kontaktdaten des für die Aktion gewonnenen
Schädlingsbekämpfers. Die Teilnahmewilligen werden im Rahmen der
Benachrichtigung gebeten, sich bezüglich Terminvereinbarung dann unmittelbar an
den benannten Schädlingsbekämpfer zu wenden. Dieser wird dann vor Ort zunächst
eine Befallserhebung durchführen. Sollte ein Befall festgestellt werden, so ist
es Sache des Grundstückseigners oder Besitzers einen Vertrag mit dem Schädlingsbekämpfer
anhand der individuellen Befallsfeststellung einzugehen.
Um größtmögliche Wirkung und Nachhaltigkeit zu erzielen, soll die Aktion sofort
zur Durchführung gelangen und bis in den April 2019 fortgeführt werden. Der
Schädlingsbekämpfer soll pro Monat zwei Kontrolltermine anberaumen.
Die Gemeinde möchte
sich an der Aktion mit der Bereitstellung einer Summe in Höhe von 7.000,00 €
beteiligen. Der Ansatz soll sowohl der Übernahme der Fahrtkosten nach und von
Amrum als auch die Kosten der notwendigen Erstberatung vor Ort abdecken.
Finanzierung:
Der gemeindeeigene Beitrag in Höhe von 7.000,00 € wird zunächst als außerplanmäßige Ausgabe im laufenden Haushalt abgebildet. Die Haushaltssatzung wird über eine Nachtragssatzung gemäß § 80 Gemeindeordnung entsprechend geändert.