Beschlussempfehlung:
Aufgrund des §5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Schleswig-Holstein i.V.m. §97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird
die vorliegende Zusammenfassung nach §12 Abs. 1 EigVO und der Wirtschaftsplan
des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes für das Geschäftsjahr
2019 ist als Anlage beigefügt.
Erfolgsplan:
Im Erfolgsplan sind Einnahmen in der Höhe von 5,97 Mio. Euro eingeplant.
Der Erfolgsplan ist ausgeglichen und die Aufwendungen liegen bei 5,63 Mio.
Euro. Der Erfolgsplan schließt im Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von 347.190 Euro ab.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan sind Mittel eingestellt in Höhe von 4.27 Mio. Euro. Der
größte Anteil ist für bauliche Investitionen wie die Fertigstellung der Alten
Mole, des Sozialgebäudes für den Sportboothafen, Ankauf des Zollamtes, Ausbau
von Liegeplätzen im Hafenbereich, Dalben und Schwimmstege, sowie der Neubau
einer Seebrücke eingeplant.
Des Weiteren sind Mittel zur Anschaffung von Strandkörben, einer
Straßenreinigungsmaschine, einen Minibagger und die Anschaffung von
Spielgeräten eingeplant.
Außerdem werden Mittel zur Tilgung von Krediten, geringwertigen
Anlagegütern, sonstige Geschäftsausstattung und DLRG Material eingeplant.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme
in der Höhe von 1.054.750 € erforderlich.