Betreff
Bestätigung der Wahl des 1. stellvertretenden Amtswehrführers und der Wahl der 3. stellvertretenden Amtswehrführerin
Vorlage
Amt/000317
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der Wahl des 1. stellvertretenden Amtswehrführers und seiner 3. Stellvertretung wird zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren. Die Gewählten sind durch den Amtsdirektor für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als 1. stellv. Amtswehrführer bzw. als 3. stellv. Amtswehrführerin zu berufen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit ist die Wahl des 1. stellvertretenden Amtswehrführers und seiner 3. Stellvertretung notwendig geworden. Diese Wahlen erfolgten durch die Delegiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes Föhr-Amrum am 23.03.2019 in Norddorf auf Amrum.

 

Es wurden folgende Personen im ersten Wahlgang gewählt:

Zum 1. stellv. Amtswehrführer                       Herr Dietmar Hansen, FF Wittdün auf Amrum

Zur 3. stellv. Amtswehrführerin                      Frau Petra Müller, FF Nebel

 

Beide Bewerber erfüllen die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die gewählten Ämter. Zur Teilnahme an einem noch fehlenden Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule in Harrislee hat sich Herr Hansen schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl eines Amtswehrführers und seiner Stellvertretung der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum 1. stellvertretenden Amtswehrführer bzw. zur 3. stellvertretenden Amtswehrführerin für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.