Beschlussempfehlung:
Dem Amtsausschuss
wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2017 des Amtes Föhr-Amrum wird von der Amtsdirektorin vorgelegt und wie
folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 55.258.371,00 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.006.881,06
EUR.
Der Jahresüberschuss
soll in voller Höhe der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 17.152.478,07 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14
Abs. 5 des KPG KPG i.V. § 95n Abs.
4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.879.498,42 EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2017
des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik,
ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in
Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.879.498,42 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die
fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden
Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik
zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen
Einnahmen von 1.865.007,79 EUR
gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2017 beträgt 8.727.672,14 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 8.860.151,98 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 132.479,84 EUR überschritten.