Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der 1. Nachtragssatzung 2019 der Gemeinde Wrixum
Vorlage
Wri/000110
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2019 zu erlassen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrixum hat sich entschlossen ein unbebautes Grundstück an der Wrixumer Mühle zu erwerben.

Für den Erwerb des Grundstückes werden 194.600 € inklusive Erwerbsnebenkosten im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement als Investitionskosten-Ansatz in den 1. Nachtrag eingestellt (Sachkonto 02900000).

Die Investition wird aus der Liquidität der Gemeinde Wrixum beglichen.

 

Im Zuge der Nachtragserstellung wurden im Bereich der Ergebnisrechnung nachfolgende Ertrags- und Aufwandspositionen aufgrund von aktuelleren Berechnungen/Daten angepasst.

Die Änderungen der Positionen sind im Produkt 611001 Steuern, Zuweisungen und Umlagen festgehalten.

 

Erträge

 

-           Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde um 54.500 € auf  250.000 € erhöht

-           die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich siegen um 9.000 € auf 22.500 €

-           die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich um 4.900 € auf 176.700 €

 

Aufwendungen

 

-           Die Ausgaben für die Kreisumlage wurden um 3.300 € nach unten angepasst und             betragen nun 270.200 €

-           bei der Amtsumlage reduzierte sich der Ansatz um 4.300 € auf 353.400 €

-          

 

Die Liquidität der Gemeinde belief sich zum 03. Januar 2019 auf rd. 334.000 €.

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von  -277.000 € ausgewiesen.