hier: Auftragsvergabe
Beschlussempfehlung:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen
Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Verbesserung der
Straßenbeleuchtung auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Willi Pohl
GmbH & Co KG, Lerchenfeld 12-14, 24594 Hohenwestedt zu festen
Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus
den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 49.092,44 € brutto.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Zuge der
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative /
Kommunalrichtlinie hat sich die Gemeinde Utersum entschlossen, eine
Verbesserung der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Die Investitionen werden bei
einer CO² Einsparungen von mindestens 70 % mit einer Bundeszuwendung von 20 % der Gesamtkosten gefördert.
Für die Baumaßnahme „Verbesserung der
Straßenbeleuchtung“ wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A über das
E-Vergabe Portal BI-Medien zur Lieferung und Montagearbeiten durchgeführt. Zum
Eröffnungstermin am 05.06.2019 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der
Verdingungsverhandlung 3 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte
durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.
1.
Wertungsstufe: Los 1, Utersum, Prüfung der Vollständigkeit
Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen
und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die Angebotsendsummen nach der 1.
Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
2 |
Willi Pohl GmbH & Co
KG, Hohenwestedt |
49.092,44 € brutto |
3 |
--- |
52.680,16 € brutto |
1 |
--- |
54.267,01 € brutto |
Prüfung
der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege
des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden
Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der
Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 2: Willi Pohl GmbH & Co. KG
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 3: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 1: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde
die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen
Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich
folgende Rangfolge:
2 |
Willi Pohl GmbH & Co
KG, Hohenwestedt |
49.092,44 € brutto |
3 |
--- |
52.680,16 € brutto |
1 |
--- |
54.267,01 € brutto |
Bei der Beurteilung
der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es
lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des
wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen
sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen
lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe
von rd. 54.000 € geschätzt und im Haushalt der Gemeinde Utersum berücksichtigt.