Betreff
Gemeinde Utersum Los 1, KSI Verbesserung der Straßenbeleuchtung, Lieferung und Montage von LED Lampenköpfen
hier: Auftragsvergabe
Vorlage
Uter/000173
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung auf das wirtschaftlichste Angebot des Bieters Willi Pohl GmbH & Co KG, Lerchenfeld 12-14, 24594 Hohenwestedt zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen. Die Auftragssumme bildet sich aus den Nettoeinheitspreisen und den Auftragsmengen zu 49.092,44 € brutto.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative / Kommunalrichtlinie hat sich die Gemeinde Utersum entschlossen, eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Die Investitionen werden bei einer CO² Einsparungen von mindestens 70 % mit einer Bundeszuwendung von 20 % der Gesamtkosten gefördert.

Für die Baumaßnahme „Verbesserung der Straßenbeleuchtung“ wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A über das E-Vergabe Portal BI-Medien zur Lieferung und Montagearbeiten durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am 05.06.2019 um 14.30 Uhr lagen laut Niederschrift der Verdingungsverhandlung 3 Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.

 

 

1. Wertungsstufe: Los 1, Utersum, Prüfung der Vollständigkeit

 

Alle Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.

 

Die Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:

 

2

Willi Pohl GmbH & Co KG, Hohenwestedt

49.092,44 € brutto

3

---

52.680,16 € brutto

1

---

54.267,01 € brutto

 

 

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A

 

 

Bieter 2: Willi Pohl GmbH & Co. KG

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Bieter 3: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

 

Bieter 1: ---

 

I.          Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.  Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

 

II.         Technische Prüfung

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung, wurde die Angabe von Produkten bei bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.

 

III.        Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:

 

2

Willi Pohl GmbH & Co KG, Hohenwestedt

49.092,44 € brutto

3

---

52.680,16 € brutto

1

---

54.267,01 € brutto

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.

 

 

 

Kostenverfolgung

Die Kosten für die Baumaßnahme wurden in Höhe von rd. 54.000 € geschätzt und im Haushalt der Gemeinde Utersum berücksichtigt.