Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbidung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000206
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") wird der Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

  1. Für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung einer Sonderbaufläche, Fläche für privaten Waldpark, Fläche für private Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft sowie Flächen für den Verkehr – zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung einer örtlichen bedeutsamen Tagungs- und Veranstaltungsstätte im Geltungsbereich.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

 

  1. Die Ausarbeitung der Planunterlagen erfolgt über ein durch den Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro. Die Abwicklung des Planverfahrens erfolgt über das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum. Der Vorhabenträger trägt die Kosten dieses Verfahrens. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

 

  1. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:…;

 

Davon anwesend:…,  Ja – Stimmen: …;  Nein – Stimmen: …;  Stimmenenthaltungen:…;

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") einzuleiten.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15, 1. Änderung der Gemeinde Nieblum durchgeführt.

 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Erweiterung einer örtlichen bedeutsamen Tagungs- und Veranstaltungsstätte im Geltungsbereich. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird die Grundlage geschaffen die bestehende Nutzung im Sinne einer nachhaltigen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung behutsam standortbezogen zu sichern.

 

Die Ausweisung soll in folgender Form erfolgen:

-       als Sonderbaufläche

-       Flächen für privaten Waldpark

-       Flächen für private Grünflächen

-       Flächen für die Landwirtschaft

-       sowie Flächen für den Verkehr