Betreff
Bauvorhaben Neubau der "Alten Schule", Skuuljaat 3
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
Uter/000158/2
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Neubau der „Alten Schule“ auf Grundlage des vom Architekten Albert ausgearbeiteten Entwurfes sowie der vorliegenden Kostenschätzung unabhängig von einer möglichen Förderung umzusetzen und dies bei der Kalkulation des Haushalts für das Jahr 2020 zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Architektenvertrag über alle Leistungsphasen als Stufenvertrag gemäß HOAI zur Durchführung des Projektes zu schließen.

Die Suche und Beantragung von Fördergeldern wird durch die Bürgermeisterin sowie die Verwaltung fortgesetzt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Utersum plant bauliche Veränderungen im Bereich der „Alten Schule“, Skuuljaat 3, die den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie einen Neubau beinhalten. Der aktuelle Sachstand sowie ein Gestaltungsentwurf wurden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.06.2018 vorgestellt. Um eine abschließende Bewertung des Entwurfes vornehmen zu können hat die Gemeindevertretung sich in ihrer Sitzung am 26.07.2018 darauf verständigt, die Baukosten bei dem Architekten des Entwurfes, Herrn Albert, abzufragen. Die Kostenschätzung liegt vor und beläuft sich auf netto ca. 470.000,00 EUR.

Am 13.12.2018 hat die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung Fördergelder zu generieren. Die Verwaltung hat seither eine Recherche zu Förderprogrammen durchgeführt und den Vorschlag unterbreitet auf den Fördertopf der integrierten ländlichen Entwicklung zuzugreifen.

Eine tiefergehende Auseinandersetzung sowie Gespräche mit dem Fördergeber haben ergeben, dass das Projekt zur Förderfähigkeit bereits einen umsetzungsreifen Sachstand (bis zur Stellung des Bauantrags) aufweisen müsste. Hierzu wäre eine weitergehende Beauftragung des Architekten erforderlich. Weiterhin ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Angebote hierfür sind von der Verwaltung angefragt worden) sowie eine baufachliche Prüfung der Kosten nach ZBau durch den Kreis Nordfriesland erforderlich. 

Die Abgabe des bewilligungsreifen Förderantrags hat bis zum 20. September 2019 zu erfolgen. Eine Erledigung sämtlicher noch erforderlichen Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt kann nicht garantiert werden. Zur Fortführung des Prozesses sollte sich die Gemeinde daher über einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projektes bekennen, auch für den Fall, dass Fördergelder nicht generiert werden können.