Betreff
Grundsatzbeschluss zur Gründung eines insularen Energieunternehmens "Inselwerk GmbH"
Vorlage
Amt/000325
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

 

1.    Der Amtsausschuss sowie die Gemeinden ermächtigen die Verwaltung, die Gesellschaft „Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ gemäß dem beigefügten Gesellschaftervertrag zu gründen und notariell zu beurkunden.

1.1.  Die Anteile an der der Gesellschaft mit einem Nennwert von 25.000, -- € zeichnen die Gesellschafter wie folgt:

 

GKZ

Verteilungsschlüssel

Gesellschaftsanteil

Amtsumlage

Gemeinden

1

Alkersum

3,75%

1,84%

2

Borgsum

2,82%

1,38%

3

Dunsum

0,59%

0,29%

4

Midlum

3,70%

1,81%

5

Nieblum

5,55%

2,72%

6

Oevenum

3,83%

1,88%

7

Oldsum

4,26%

2,09%

8

Süderende

1,53%

0,75%

9

Utersum

3,64%

1,78%

10

Witsum

0,43%

0,21%

11

Wrixum

5,23%

2,56%

12

Wyk

41,82%

20,49%

15

Nebel

9,34%

4,58%

16

Norddorf

6,23%

3,05%

17

Wittdün

7,29%

3,57%

Summe Gemeinden

49,00%

49,00%

Amt Föhr-Amrum

51,00%

51,00%

 

 

1.2.  Die Einlage beträgt 25.000, -- €.

1.3.  Die Stimmanteile entsprechen den Gesellschaftsanteilen der Gesellschafter.

1.4.  Gemäß Gesellschaftsvertrag werden grundlegende und wesentliche Entscheidungen mit einer dreiviertel Mehrheit (mind. 75,1%) beschlossen.

1.5.  Die Gesellschafterversammlung wird nach Gründung unter Verzicht auf die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Einladungsfrist mit folgender Tagesordnung einberufen:

1.5.1. Bestellung der Geschäftsführung

1.5.2. Ermächtigung der Geschäftsführung zur Einrichtung einer Bankverbindung sowie der Antragsstellung der Förderanträge für die Gesellschaft inkl. Führung der Gespräche mit den Fördermittelgebern

1.5.3. Ermächtigung zur Vorbereitung der Gründung der Beteiligungsgesellschaften

1.5.3.1.        Inselnetz Föhr-Amrum GmbH

1.5.3.2.        Inselwärme Föhr-Amrum GmbH

1.5.3.3.        Inselstrom Föhr-Amrum GmbH

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die energetische Erneuerung der Städte und Kommunen wird seit langem gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein Hauptziel auch im Energiekonzept der Bundesregierung. Neue gesetzliche Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz und das Klimaschutzgesetz fordern nachdrücklich die Einhaltung der Klimaschutzziele durch Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Jedoch bleibt es in der Praxis aufgrund der auf Einzelgebäude ausgerichteten Förder-praxis bei eher „zufälligen“ Einzelmaßnahmen, die gesamtstädtisch nur eine geringe Effizienz aufweisen und nicht in ein übergeordnetes, stadt- bzw. quartiersbezogenes Maßnahmen- und Versorgungskonzept integriert sind. Zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind aber genau diese weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen erforderlich. Im Sine der geforderten und zur Umsetzung der Energiewende notwendigen Dezentralisierung der Energiewirtschaft ist die Korrelation von Erzeugung (Energiewirtschaft über alle Energiearten) und Verbrauch (Wohnungswirtschaft, Eigentümer, Mobilität) auf lokaler Ebene notwendig, auch um die Wertschöpfung in der Region zu sichern.

 

Um diese Klimaschutzziele zu erreichen, beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum die Regionalisierung der Energiewirtschaft mit der Zielsetzung der ökologischen und ökonomischen Optimierung für die Inseln Föhr und Amrum zu prüfen. Diese Strukturen werden ergänzend die regionale Wirtschaft stärken und Wirtschaftskraft auf die Inseln zurückholen. In einzelnen Gemeinden der Insel Föhr sind dementsprechende Überlegungen schon weit vorangeschritten und erste Vorhaben sind umsetzungsreif. Die vorhandenen Entwicklungen sollen für beide Inseln aufgegriffen, verstärkt und möglichst amtsweit umgesetzt werden. Hierdurch soll eine zukunftssichere (Selbst-)Versorgung der Inseln ermöglichen werden.

 

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Fachausschusses Föhr vom 11.04.2019 über die Vorlage Amt/000318 hat in den vergangenen Monaten ein Lenkungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Für die Arbeit des LA ist diese Vorlage inhaltlicher Rahmen und Grundlage. Auf Grundlage des Beschlusses vom 11.04.2019 wurde mit der BIG Städtebau GmbH ein Beratervertrag zur Begleitung des Prozesses geschlossen.

 

Gemäß dem Grundsatzbeschluss Amt/000318 sind die Agenda-Punkte wie folgt umgesetzt:

 

1.         Verhandlung und Abschluss Beratervertrag mit DSK|BIG-Gruppe:

BIG Städtebau GmbH, (Vertrag auf Stundenbasis)

            11.04.2019

2.         Auftaktworkshop Juni/Juli 2019

                        28.05. / 05.- 06.06.2019

3.         Bildung Lenkungsausschuss

                        07.06.2019

4.         Erstellung Gesellschaftszweck, Geschäftsmodelle inkl. Wirtschaftsplan und Finanzierungskonstrukt, Gesellschaftsstruktur und Festlegung Gesellschafter

                                    28.06. / 06. – 08.07.2019

5.         erste juristische Prüfung/Klärung Kommunalaufsicht

KW 36

6.         Finale Planung Gesellschaftsverträge und Geschäftsmodelle/Wirtschaftsplan
Oktober 2019

                        KW 40

7.         Abschlussworkshop und Gremienentscheidung Ende 2019

                        Information:12.09.2019

Beschlussfassung: November 2019 nach Entscheidung Kommunalaufsicht

 

anschließend

 

8.         Abschluss und finale Vertragserstellung / notarielle Vorbereitung

9.         Vorlage und Beschluss des Zeitplanes der Umsetzung für die Inselwerker GmbH im 1. Quartal 2020

 

 

Um die Zielsetzungen des Beschlusses vom 11.04.2019 zu erreichen, ist der vorliegende Grundsatzbeschluss inklusive der nachfolgenden Erläuterungen und Festlegungen notwendig.

 

Erläuterungen:

 

Zur Umsetzung des Beschlusses vom 11.04.2019 beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum sowie die Gemeinden der Insel(n) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, die in kommunaler Trägerschaft die nachfolgenden Zielsetzungen verfolgen soll:

 

§     Zielsetzung der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH:

 

  • Aufbau einer CO2-reduzierten / CO2-neutralen Versorgung der Insel(n)
  • Integrative Sicherstellung der umfassenden Energieversorgung für die Insel(n)
  • Gesellschaftsrechtlich offene Vertragsgestaltung zur Erweiterung der Geschäftsfelder mit Blick auf umfassende wirtschaftliche Betätigung
  • Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, Wirtschaftsförderung
  • Ganzheitliche insulare Steuerung und Lenkung der operativen Betätigung
  • Sicherstellung der interkommunalen Zusammenarbeit
  • Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der öffentl. Hand
  • Akquise und Nutzung der Förderoptionen
  • Schaffung des steuerlichen Querverbundes
  • Einbindung (privater) Partner in den operativen Beteiligungsunternehmen

 

Diese Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll über Beteiligungsgesellschaften verfügen, die die operativen Tätigkeiten der Daseinsvorsorge übernehmen sollen. In diesen Untergesellschaften werden (private) Partner zur Sicherung der Umsetzung, des Marktzuganges sowie der Handlungsfähigkeit und Kompetenz eingebunden. Die Steuerung und Lenkung erfolgt durch die kommunale Dachgesellschaft, die operative Bearbeitung der Geschäftsfelder aus der Daseinsvorsorge und Energiewirtschaft erfolgt in den Beteiligungsgesellschaften. Diese werden aus rechtlichen Gründen (unterschiedliche Regulatorik, gesetzl. Grundlagen), wegen unterschiedlicher Partner und aus Gründen der Praktikabilität – Sicherstellung schlanker Entscheidungsstrukturen – realisiert werden.

 

 

Die Untergesellschaften können sich mit den Feldern der Daseinsvorsorge beschäftigen, die beabsichtigte Struktur lässt eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Rechtsform und Partnerwahl zu. Voraussetzung ist aber die kommunale Beherrschung der Gesellschaften, der Anteil der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll vorzugsweise 51% betragen, eine Sperrminorität von 25,1% beim Inselwerk Föhr-Amrum GmbH ist zwingend erforderlich.

 

 

Geschäftsfeld                          Rechtsform                             mögl. Partner

A:         Stromnetz                               GmbH                                     SH-Netz

B:         Wärmeversorgung                  GmbH                                     Energiegenossenschaft

C:        Stromvertrieb                          GmbH                                     Strom-a-F/Wind-a-F

D:        Mobilität                                   Koordination / Initiierung         W.D.R. / GP Joule

E:         Bäder/Kurbetrieb                     zurückgestellt

F:         Digitalisierung                          zurückgestellt

G:        Wohnungswirtschaft               Kooperation/Dienstleistungserbringung

H:       

 

„Von der Insel – für die Insel“

 

Vorhaben:

 

Die Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll wie folgt geründet werden:

 

§     Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

    • mind. 25.000 € Stammkapital; Erbringung durch Gesellschafter
    • Haftung beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
    • notarielle Beurkundung erforderlich; Eintragung ins Handelsregister
    • Die Anteilsverteilung ist noch mit der Kommunalaufsicht abzustimmen;
      die Zielsetzung ist eine Verteilung wie folgt:

51% Amt Föhr-Amrum 
49% Gemeinden Föhr – Amrum gemäß Amtsschlüssel,

    • Erweiterung um Gemeinden, die sich im ersten Schritt der Gründung nicht beteiligen, innerhalb der ersten zwei Jahren zum Nennwert möglich.

 

§  Organe der Gesellschaft:

 

o   Gesellschafterversammlung:
Amt Föhr-Amrum (vertreten durch den Amtsdirektor)
– vertritt die Gesellschaftsanteile des Amtes Föhr-Amrum,
die beteiligten Gemeinden (vertreten durch den/die Bürgermeister/Bürgermeisterin)
- vertreten jeweils den eigenen Gesellschaftsanteil in der entsprechenden Höhe festgelegt durch den Amtsschlüssel

 

o   Geschäftsführung:
Zwei Geschäftsführer (operativ / kaufmännisch-administrativ) möglicherweise zu Beginn ein Geschäftsführer aus der Amtsverwaltung in Personalunion,
der andere übernimmt ergänzend die GF-Funktion in den Beteiligungsunternehmen

 

Die Geschäftsführung der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH wird durch den Amtsdirektor sowie in der Aufbauphase ggf. einen beauftragten externen Geschäftsführer auf Zeit (Interimsmanagement) gestellt.

 

§  Definition und Festlegung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Energieinfrastruktur der Inseln Föhr und bei positiver Entscheidung Amrum. Abstimmung und Festlegung erfolgt je nach Bedarf mit den Akteuren in der Lenkungsgruppe:

 

     Regelhafte Lenkungsgruppe (alle 2 Monate)

§  Amtsdirektor Herr Stemmer

§  Bürgermeister Herr Hess

§  Amtsvorsteherin Frau Braun

§  Bürgermeister Herr Siewertsen

§  Bürgermeister Herr Klüßendorf

§  DSKBIG u.a. Herr Broekmans

 

 

Die Entscheidungsvorlagen zur Umsetzung und Implementierung der Versorgungs-gesellschaft inkl. Akquisition der Fördermittel wird dann auf Basis der erarbeiteten Unterlagen den Gremien des Amtes Föhr-Amrum zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Abfolge der nächsten Schritte entnehmen Sie bitte dem beigefügten Zeitplan
der RAe GSK Stockmann.

 

 

Anmerkungen und Erläuterungen:

 

Dieser Entwurf zur Gründung der „Inselwerke Föhr-Amrum GmbH“ sieht einen Anteil von 51% beim Amt Föhr-Amrum vor. Wir können nicht ausschließen, dass aus kommunalrechtlichen Gründen eine andere Anteilsverteilung mit einem Anteil von weniger als 51% beim Amt seitens der Kommunalaufsicht gefordert wird. Nach den diesbezüglichen Gesprächen werden wir entsprechend informieren und ggf. dann die Beschlussvorlage entsprechend anpassen. Wobei bitte zu berücksichtigen ist, dass das Votum des Amtes Föhr-Amrum von der Beschlussfassung des Amtsausschusses, an dem die Gemeinden beteiligt sind, abhängig ist.

 

Die Stimmanteile der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung entsprechen Ihrem Gesellschaftsanteil. Gemäß den kommunalrechtlichen Regelungen hat eine Gemeinde bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung einen Stimmanteil gemäß ihrem Gesellschaftsanteil zu erhalten. Gleichgewichtete Stimmanteile bspw. eine Stimme je Gesellschafter ist kommunalrechtlich nicht zulässig. Im Gesellschaftsvertrag wird aber wie üblich eine Regelung aufgenommen, dass wesentlichen und grundlegende Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung nur mit qualifizierter Mehrheit (d.h. positives Votum von mind. 75,1% der Gesellschaftsanteile), so dass dafür ein breiter Konsens im Gesellschafterkreis gewünscht und notwendig ist und nicht einzelnen Gesellschafter majorisieren oder blockieren können.