Beschlussempfehlung:
1.
Der
Amtsausschuss sowie die Gemeinden ermächtigen die Verwaltung, die Gesellschaft
„Inselwerk Föhr-Amrum GmbH“ gemäß dem beigefügten Gesellschaftervertrag zu
gründen und notariell zu beurkunden.
1.1.
Die
Anteile an der der Gesellschaft mit einem Nennwert von 25.000, -- € zeichnen
die Gesellschafter wie folgt:
GKZ |
Verteilungsschlüssel |
Gesellschaftsanteil |
|||
Amtsumlage |
Gemeinden |
||||
1 |
Alkersum |
3,75% |
1,84% |
||
2 |
Borgsum |
2,82% |
1,38% |
||
3 |
Dunsum |
0,59% |
0,29% |
||
4 |
Midlum |
3,70% |
1,81% |
||
5 |
Nieblum |
5,55% |
2,72% |
||
6 |
Oevenum |
3,83% |
1,88% |
||
7 |
Oldsum |
4,26% |
2,09% |
||
8 |
Süderende |
1,53% |
0,75% |
||
9 |
Utersum |
3,64% |
1,78% |
||
10 |
Witsum |
0,43% |
0,21% |
||
11 |
Wrixum |
5,23% |
2,56% |
||
12 |
Wyk |
41,82% |
20,49% |
||
15 |
Nebel |
9,34% |
4,58% |
||
16 |
Norddorf |
6,23% |
3,05% |
||
17 |
Wittdün |
7,29% |
3,57% |
||
Summe Gemeinden |
49,00% |
49,00% |
|||
Amt Föhr-Amrum |
51,00% |
51,00% |
1.2.
Die
Einlage beträgt 25.000, -- €.
1.3.
Die
Stimmanteile entsprechen den Gesellschaftsanteilen der Gesellschafter.
1.4.
Gemäß
Gesellschaftsvertrag werden grundlegende und wesentliche Entscheidungen mit
einer dreiviertel Mehrheit (mind. 75,1%) beschlossen.
1.5.
Die
Gesellschafterversammlung wird nach Gründung unter Verzicht auf die im
Gesellschaftsvertrag vorgesehene Einladungsfrist mit folgender Tagesordnung
einberufen:
1.5.1.
Bestellung
der Geschäftsführung
1.5.2.
Ermächtigung
der Geschäftsführung zur Einrichtung einer Bankverbindung sowie der
Antragsstellung der Förderanträge für die Gesellschaft inkl. Führung der
Gespräche mit den Fördermittelgebern
1.5.3.
Ermächtigung
zur Vorbereitung der Gründung der Beteiligungsgesellschaften
1.5.3.1.
Inselnetz
Föhr-Amrum GmbH
1.5.3.2.
Inselwärme
Föhr-Amrum GmbH
1.5.3.3.
Inselstrom
Föhr-Amrum GmbH
Sachdarstellung mit Begründung:
Die energetische Erneuerung der Städte und Kommunen wird seit langem
gefordert und steht seit Anfang 2010 als ein Hauptziel auch im Energiekonzept
der Bundesregierung. Neue gesetzliche Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz
und das Klimaschutzgesetz fordern nachdrücklich die Einhaltung der
Klimaschutzziele durch Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Jedoch
bleibt es in der Praxis aufgrund der auf Einzelgebäude ausgerichteten
Förder-praxis bei eher „zufälligen“ Einzelmaßnahmen, die gesamtstädtisch nur
eine geringe Effizienz aufweisen und nicht in ein übergeordnetes, stadt- bzw.
quartiersbezogenes Maßnahmen- und Versorgungskonzept integriert sind. Zur
Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind aber genau diese
weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen
erforderlich. Im Sine der geforderten und zur Umsetzung der Energiewende
notwendigen Dezentralisierung der Energiewirtschaft ist die Korrelation von
Erzeugung (Energiewirtschaft über alle Energiearten) und Verbrauch
(Wohnungswirtschaft, Eigentümer, Mobilität) auf lokaler Ebene notwendig, auch
um die Wertschöpfung in der Region zu sichern.
Um diese Klimaschutzziele zu erreichen, beabsichtigt das Amt Föhr-Amrum
die Regionalisierung der Energiewirtschaft mit der Zielsetzung der ökologischen
und ökonomischen Optimierung für die Inseln Föhr und Amrum zu prüfen. Diese
Strukturen werden ergänzend die regionale Wirtschaft stärken und
Wirtschaftskraft auf die Inseln zurückholen. In einzelnen Gemeinden der Insel
Föhr sind dementsprechende Überlegungen schon weit vorangeschritten und erste
Vorhaben sind umsetzungsreif. Die vorhandenen Entwicklungen sollen für beide
Inseln aufgegriffen, verstärkt und möglichst amtsweit umgesetzt werden.
Hierdurch soll eine zukunftssichere (Selbst-)Versorgung der Inseln ermöglichen
werden.
Auf Grundlage des Beschlusses des
Fachausschusses Föhr vom 11.04.2019 über die Vorlage Amt/000318 hat in den
vergangenen Monaten ein Lenkungsausschuss seine Arbeit aufgenommen. Für die
Arbeit des LA ist diese Vorlage inhaltlicher Rahmen und Grundlage. Auf
Grundlage des Beschlusses vom 11.04.2019 wurde mit der BIG Städtebau GmbH ein
Beratervertrag zur Begleitung des Prozesses geschlossen.
Gemäß dem Grundsatzbeschluss Amt/000318 sind
die Agenda-Punkte wie folgt umgesetzt:
1. Verhandlung
und Abschluss Beratervertrag mit DSK|BIG-Gruppe:
BIG Städtebau GmbH, (Vertrag auf
Stundenbasis)
11.04.2019
2. Auftaktworkshop
Juni/Juli 2019
28.05. / 05.-
06.06.2019
3. Bildung
Lenkungsausschuss
07.06.2019
4. Erstellung Gesellschaftszweck,
Geschäftsmodelle inkl. Wirtschaftsplan und Finanzierungskonstrukt,
Gesellschaftsstruktur und Festlegung Gesellschafter
28.06. / 06. –
08.07.2019
5. erste
juristische Prüfung/Klärung Kommunalaufsicht
KW 36
6. Finale Planung Gesellschaftsverträge
und Geschäftsmodelle/Wirtschaftsplan
Oktober 2019
KW 40
7. Abschlussworkshop
und Gremienentscheidung Ende 2019
Information:12.09.2019
Beschlussfassung: November 2019 nach Entscheidung
Kommunalaufsicht
anschließend
8. Abschluss
und finale Vertragserstellung / notarielle Vorbereitung
9. Vorlage und Beschluss des Zeitplanes
der Umsetzung für die Inselwerker GmbH im 1. Quartal 2020
Um die Zielsetzungen des Beschlusses vom
11.04.2019 zu erreichen, ist der vorliegende Grundsatzbeschluss inklusive der
nachfolgenden Erläuterungen und Festlegungen notwendig.
Erläuterungen:
Zur Umsetzung des Beschlusses vom 11.04.2019 beabsichtigt das Amt
Föhr-Amrum sowie die Gemeinden der Insel(n) eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zu gründen, die in kommunaler Trägerschaft die nachfolgenden
Zielsetzungen verfolgen soll:
§
Zielsetzung
der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH:
- Aufbau einer CO2-reduzierten / CO2-neutralen
Versorgung der Insel(n)
- Integrative Sicherstellung der umfassenden Energieversorgung für
die Insel(n)
- Gesellschaftsrechtlich offene Vertragsgestaltung zur Erweiterung
der Geschäftsfelder mit Blick auf umfassende wirtschaftliche Betätigung
- Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, Wirtschaftsförderung
- Ganzheitliche insulare Steuerung und Lenkung der operativen
Betätigung
- Sicherstellung der interkommunalen Zusammenarbeit
- Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der öffentl. Hand
- Akquise und Nutzung der Förderoptionen
- Schaffung des steuerlichen Querverbundes
- Einbindung (privater) Partner in den operativen
Beteiligungsunternehmen
Diese Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll über Beteiligungsgesellschaften
verfügen, die die operativen Tätigkeiten der Daseinsvorsorge übernehmen sollen.
In diesen Untergesellschaften werden (private) Partner zur Sicherung der
Umsetzung, des Marktzuganges sowie der Handlungsfähigkeit und Kompetenz
eingebunden. Die Steuerung und Lenkung erfolgt durch die kommunale
Dachgesellschaft, die operative Bearbeitung der Geschäftsfelder aus der
Daseinsvorsorge und Energiewirtschaft erfolgt in den
Beteiligungsgesellschaften. Diese werden aus rechtlichen Gründen
(unterschiedliche Regulatorik, gesetzl. Grundlagen), wegen unterschiedlicher
Partner und aus Gründen der Praktikabilität – Sicherstellung schlanker
Entscheidungsstrukturen – realisiert werden.
Die Untergesellschaften können sich mit den Feldern der Daseinsvorsorge
beschäftigen, die beabsichtigte Struktur lässt eine hohe Flexibilität
hinsichtlich der Rechtsform und Partnerwahl zu. Voraussetzung ist aber die
kommunale Beherrschung der Gesellschaften, der Anteil der Inselwerk Föhr-Amrum
GmbH soll vorzugsweise 51% betragen, eine Sperrminorität von 25,1% beim
Inselwerk Föhr-Amrum GmbH ist zwingend erforderlich.
Geschäftsfeld Rechtsform mögl. Partner
A: Stromnetz GmbH SH-Netz
B: Wärmeversorgung GmbH Energiegenossenschaft
C: Stromvertrieb GmbH Strom-a-F/Wind-a-F
D: Mobilität Koordination
/ Initiierung W.D.R. / GP Joule
E: Bäder/Kurbetrieb zurückgestellt
F: Digitalisierung zurückgestellt
G: Wohnungswirtschaft Kooperation/Dienstleistungserbringung
H: …
„Von der Insel – für die
Insel“
Vorhaben:
Die Inselwerk Föhr-Amrum GmbH soll wie folgt geründet werden:
§
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
- mind. 25.000 € Stammkapital; Erbringung durch Gesellschafter
- Haftung beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft
- notarielle Beurkundung erforderlich; Eintragung ins
Handelsregister
- Die Anteilsverteilung ist noch mit der Kommunalaufsicht abzustimmen;
die Zielsetzung ist eine Verteilung wie folgt:
51% Amt
Föhr-Amrum
49% Gemeinden Föhr – Amrum gemäß Amtsschlüssel,
- Erweiterung um Gemeinden, die sich im ersten Schritt der Gründung
nicht beteiligen, innerhalb der ersten zwei Jahren zum Nennwert möglich.
§ Organe der Gesellschaft:
o
Gesellschafterversammlung:
Amt Föhr-Amrum (vertreten durch den Amtsdirektor)
– vertritt die Gesellschaftsanteile des Amtes Föhr-Amrum,
die beteiligten Gemeinden (vertreten durch den/die
Bürgermeister/Bürgermeisterin)
- vertreten jeweils den eigenen Gesellschaftsanteil in der entsprechenden Höhe
festgelegt durch den Amtsschlüssel
o
Geschäftsführung:
Zwei Geschäftsführer (operativ / kaufmännisch-administrativ) möglicherweise zu
Beginn ein Geschäftsführer aus der Amtsverwaltung in Personalunion,
der andere übernimmt ergänzend die GF-Funktion in den Beteiligungsunternehmen
Die Geschäftsführung der Inselwerk Föhr-Amrum GmbH wird durch den
Amtsdirektor sowie in der Aufbauphase ggf. einen beauftragten externen
Geschäftsführer auf Zeit (Interimsmanagement) gestellt.
§ Definition und Festlegung der technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Energieinfrastruktur der
Inseln Föhr und bei positiver Entscheidung Amrum. Abstimmung und Festlegung
erfolgt je nach Bedarf mit den Akteuren in der Lenkungsgruppe:
Regelhafte
Lenkungsgruppe (alle 2 Monate)
§ Amtsdirektor Herr Stemmer
§ Bürgermeister Herr Hess
§ Amtsvorsteherin Frau Braun
§ Bürgermeister Herr Siewertsen
§ Bürgermeister Herr Klüßendorf
§ DSK│BIG u.a. Herr Broekmans
Die Entscheidungsvorlagen zur Umsetzung und Implementierung der
Versorgungs-gesellschaft inkl. Akquisition der Fördermittel wird dann auf Basis
der erarbeiteten Unterlagen den Gremien des Amtes Föhr-Amrum zur Entscheidung
vorgelegt.
Die Abfolge der nächsten Schritte entnehmen Sie bitte dem beigefügten
Zeitplan
der RAe GSK Stockmann.
Anmerkungen
und Erläuterungen:
Dieser Entwurf zur Gründung der „Inselwerke
Föhr-Amrum GmbH“ sieht einen Anteil von 51% beim Amt Föhr-Amrum vor. Wir können
nicht ausschließen, dass aus kommunalrechtlichen Gründen eine andere
Anteilsverteilung mit einem Anteil von weniger als 51% beim Amt seitens der Kommunalaufsicht
gefordert wird. Nach den diesbezüglichen Gesprächen werden wir entsprechend
informieren und ggf. dann die Beschlussvorlage entsprechend anpassen. Wobei
bitte zu berücksichtigen ist, dass das Votum des Amtes Föhr-Amrum von der
Beschlussfassung des Amtsausschusses, an dem die Gemeinden beteiligt sind,
abhängig ist.
Die Stimmanteile der Gesellschafter in der
Gesellschafterversammlung entsprechen Ihrem Gesellschaftsanteil. Gemäß den
kommunalrechtlichen Regelungen hat eine Gemeinde bei einer gesellschaftsrechtlichen
Beteiligung einen Stimmanteil gemäß ihrem Gesellschaftsanteil zu erhalten.
Gleichgewichtete Stimmanteile bspw. eine Stimme je Gesellschafter ist
kommunalrechtlich nicht zulässig. Im Gesellschaftsvertrag wird aber wie üblich
eine Regelung aufgenommen, dass wesentlichen und grundlegende Beschlüsse in der
Gesellschafterversammlung nur mit qualifizierter Mehrheit (d.h. positives Votum
von mind. 75,1% der Gesellschaftsanteile), so dass dafür ein breiter Konsens im
Gesellschafterkreis gewünscht und notwendig ist und nicht einzelnen
Gesellschafter majorisieren oder blockieren können.