hier: Auftragsvergabe Betonsockelsanierung Carportanlage
Beschlussempfehlung:
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Bei dem Bauvorhaben wurde durch die Firma Clausen der Hochbau
ausgeführt. Hier zu zählte auch die Erstellung der Fundamente und Sockel für
die Carportanlage und die dazugehörigen Abstellräume.
Diese Arbeiten wurden nicht entsprechend den Ausführungszeichnungen
hergestellt und sind in der Maßhaltigkeit nicht Abnahmefähig. Die Firma Clausen
wurde gem. VOB angemahnt und zur Behebung der Mängel fristgerecht aufgefordert.
Die Frist wurde nicht eingehalten. Es wurde eine Nachfrist gem. VOB eingeräumt
mit gleichzeitiger Androhung, den Auftrag zu kündigen und eine Fremdfirma mit
der Nachbesserung zu beauftragen. Auch diese Frist wurde durch die Firma
Clausen nicht eingehalten. Der Auftrag zur Nachbesserung wurde der Firma
Clausen entzogen.
Es wurde ein Angebot der Firma Wyker-Tiefbau in Zusammenarbeit der Firma
Eberhardt von Sylt eingefordert.
1. Wertungsstufe: Prüfung der
Vollständigkeit
Die Angebotsendsumme stellen sich wie folgt dar:
1
|
Wyker Tiefbau Gmbh&Co.KG, Wyk auf Föhr |
41.592,76 € brutto |
Prüfung der Eignung der
Bieter nach S 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit entsprechend S 6 VOB/A wurde im Vorwege durchgeführt. Das
Unternehmen ist als zur Durchführung der Sanierung geeignet einzustufen.
Für eine Betonsanierung können nur bestimmte Firmen angefragt werden. Im
Bereich des nördlichen Schleswig-Holsteins ist es nicht gelungen, weitere
Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Rechnerische, technische
und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach S 16 Abs. 3 VOB/A
l.
Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
Il. Technische Prüfung
Im Rahmen der Feststellung
Istzustandes und der Sanierungsmöglichkeiten wurde eine Bestandsaufnahme vor
Ort mit dem Bieter vorgenommen.
III.
Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:
1
|
Firma Wyker Tiefbau GmbH & Co.KG, Wyk |
41.592,76 |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten
aufgetreten. Es lassen sich aus dem Angebot keine Formen eines
wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen
sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf
Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen. Das Angebot ist unter dem
Sachverhalt der Sanierung und der guten Auslastung im Baugewerbe zustande
gekommen.
Kostenverfolgung
Da nur ein Angebot abgegeben wurde, ist eine Überprüfung der
Wirtschaftlichkeit nur mit Hilfe von Erfahrungswerten einzuschätzen. Die
Einheitspreise entsprechen den zur Zeit auf dem Mark üblichen Konditionen und
lassen keine Überteuerung erkennen.
Die Kosten werden über einen Einbehalt bei Firma Clausen und der
Wahrnehmung der eingereichten Bürgschaften gegengerechnet.
Der Bürgermeister hat am 28. November 2019 gemäß § 65 Abs. 4 der
Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag für die Sanierungsarbeiten auf das
Angebot der Firma Wyker Tiefbau GmbH & Co.KG, Koharder Weg 10, Wyk auf Föhr
zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.