Archivansicht der Veröffentlichung - "Veröffentlichung des Entwurfs für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr gem. § 3 Abs. 2 BauGB"
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 ist neben der Schaffung eines einheitlichen Planwerkes und Planrechts, vor allem die Zielsetzung der Stadt die Einzelhandelsnutzung stärker zu steuern und die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit einem nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortiment im Gewerbegebiet einzuschränken.
Die Gewerbeflächen sollen vorwiegend der Ansiedlung von mittelständischen Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben dienen. Aufgrund der naturschutzfachlich hochwertigen Flächen um die Siedlungslage herum, können nicht ohne weiteres zusätzliche gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden, so dass die gewerblichen Bauflächen diesen Betrieben zur Verfügung stehen sollen. In den meisten Fällen können diese mittelständischen Betriebe nicht die gleichen Grundstückspreise oder - Pachten bezahlen wie große Handelskonzerne. Sie stehen somit in Flächenkonkurrenz zu den Handelsbetrieben.
Ein weiterer Anlass für die Neuaufstellung ist die Fehlentwicklung bezüglich der Betriebswohnungen, denn seit Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 23 haben sich zahlreiche Betriebswohnungen im Plangebiet angesiedelt. Hier sieht die Stadt ebenfalls einen städtebaulichen Steuerungsbedarf.
Der Landschaftsplan Föhr liegt mit aus. Diesen finden Sie hier.
Veröffentlichungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Hafenstraße 23
Wyk auf Föhr
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