Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 des Baugesetzbuch (BauGB) ist ein wichtiger Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Sie erfolgt in zwei Schritten: 1. der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und 2. der Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Auf dieser Seite können Sie die derzeit veröffentlichten Planunterlagen einsehen und abrufen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit kann auch im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Termin vorher ortsüblich bekannt gemacht. Bei Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) sowie nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung) kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden.
An dieser Stelle finden Sie Veröffentlichungen zu aktuellen Bauleitplanverfahren:
Alle Einträge des Typen "Laufende Planungsverfahren"
Nieblum
Wrixum
Utersum
- Veröffentlichung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Utersum - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 12 "Nahwärmeversorgung Utersum" der Gemeinde Utersum - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie die dazugehörigen Planunterlagen können Sie im Archiv einsehen und abrufen.