Gewerbeangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Der Beginn, die Verlegung und die Beendigung eines Gewerbes muss gemäß § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt angezeigt werden. Gewerbeanmeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerbeummeldungen werden im Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes entgegengenommen. Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung oder -ummeldung beträgt 25 EUR. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

 

Sie können Ihre Gewerbeangelegenheiten auch Online abwickeln. Auf den Seiten des Schleswig-Holstein-Service finden Sie die Online-Dienste, die auch für alle Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum genutzt werden können:

 

 

So ersparen Sie sich den Weg in die Amtsverwaltung und sind nicht an die Öffnungszeiten gebunden.

Bedenken Sie bitte, dass bei der Einrichtung bzw. Errichtung eines Gewerbes neben den gewerberechtlichen auch baurechtliche Fragestellungen berührt werden können. So ist zu überlegen, ob eine beabsichtigte Betriebsstätte in dem Gebäude, wo sie eingerichtet werden soll, baurechtlich genehmigt und damit zulässig ist. Dies gilt auch für diejenigen Gebäude, in denen bereits eine gewerbliche Nutzung bestanden hat. Falls dem nicht so sein sollte, wäre bei der Amtsverwaltung ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag (Bauantrag) zu stellen, mit dem die baurechtliche Genehmigung für die beabsichtigte gewerbliche Nutzung angestrebt wird. Über die baurechtliche Zulässigkeit wird dann im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen steht für Rückfragen das Bau- und Planungsamt im Amtsgebäude zur Verfügung.

 

Informationen zur Gewerbesteuer erhalten Sie hier.


Ansprechpartner

Amt Föhr-Amrum - Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr