Lohnsteuerkarten
Allgemeine Informationen
Lohnsteuerkarten auf Papier gibt es heute nicht mehr. Ab dem Jahr 2012 sind die Informationen, die ein Arbeitgeber zur Berechnung der individuellen Lohnsteuer seiner Beschäftigten benötigt, in einer elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal) werden jetzt als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.
Mit Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jetzt nur noch einmalig ihr Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) angeben und mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Nähere Einzelheiten zur elektronischen Lohnsteuerkarte können Sie in einem Informationsblatt des Bundesministeriums der Finanzen (PDF-Dokument, Ladezeit 294 KB) nachlesen. Falls Sie bestimmte Steuerformulare oder Anträge zur Lohnsteuer benötigen, können Sie diese vom Formularserver der Finanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do herunterladen. Weitere Informationen gibt es auch auf der Seite www.elster.de . Dort werden beispielsweise in der Rubrik "FAQ" (frequently asked questions, häufig gestellte Fragen) typische Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Thema Lohnsteuer beantwortet.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Der Amtsdirektor -Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr