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Geburt


Allgemeine Informationen

Alle Geburten, die sich auf der Insel Föhr ereignen, werden im Standesamt registriert.

Um die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Verheiratete Eltern: Von verheirateten Eltern werden die Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt. 

Nicht verheiratete Eltern: Ledige Mütter müssen eine Geburtsurkunde, die das Geburtsstandesamt ausstellt, vorlegen. Soll der Vater mit ins Geburtenregister eingetragen werden, so ist die Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt erforderlich.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt möglich. Es empfiehlt sich eine Terminabsprache (Tel. 04681 5004-825 bzw. 5004-827), beide Elternteile müssen zusammen beim Standesamt erscheinen. Sollten die Eltern nicht auf Föhr geboren sein, so müssen neben dem Personalausweis auch die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei. Für weitere Fragen steht Ihnen das Standesamt Föhr-Amrum I gern zur Verfügung.


Ansprechpartner

Standesamt Föhr-Amrum I
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

Häufig nachgefragt

 
 

Kontakt

 
Amt Föhr-Amrum

- Der Amtsdirektor -
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Telefon (04681) 5004-0

Telefax (04681) 5004-850

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Außenstelle Amrum

Strunwai 5
25946 Nebel

 

Telefon (04682) 9411-0

Telefax (04682) 9411-14

E-Mail

DE-Mail*:

 

 

Pressestelle

Telefon (04681) 747 0160

E-Mail  

 

 

*Hinweis zu E-Mail, DE-Mail


Beachten Sie bitte die Hinweise unter https://www.amtfa.de/kontakt