Anmeldung eines Hundes
Dieses Formular können Sie zur Anmeldung Ihres Hundes nutzen. Hiermit melde ich meinen Hund gemäß den Bestimmungen der kommunalen Hundesteuersatzung zur Hundesteuer an. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Für die durch einen Hund, der älter als drei Monate ist, verursachten Schäden soll die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten. Zuständige Stelle nach § 117 Absatz 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 13. November 2007 (BGBl. I S.1631), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2015 (BGBl.I, S.434), ist die nach § 2 zuständige Behörde (§ 6 Gesetz über das Halten von Hunden beinhaltet somit eine Versicherungspflicht für alle Hunde).