Ladenöffnungszeiten an den Feiertagen
Mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage weist das Amt Föhr-Amrum auf die zulässigen Ladenöffnungszeiten gemäß § 5 der Bäderverordnung (BäderVO) hin:
Beim Karfreitag handelt es sich um einen sogenannten stillen Feiertag, an dem die Öffnung von Verkaufsstellen nicht gestattet ist.
Ostersonntag gilt, dass die Verkaufsstellen im Zeitraum von 14:00 bis 18:30 Uhr geöffnet sein dürfen.
Ostermontag ist die Öffnung der Verkaufsstellen im Zeitraum von 11:00 bis 17:00 Uhr zulässig.
Am 1. Mai ist der Verkauf nur dann gestattet, wenn die Ladeninhaberin oder der Ladeninhaber den Verkauf persönlich unter Freistellung sämtlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchführt.
Um Beachtung der Regelungen durch Ladeninhaberinnen und Ladeninhaber wird gebeten. Das zuständige Ordnungsamt behält sich vor, Kontrollen durchzuführen.
Da die Verkaufsstellen zu den vorgenannten Öffnungszeiten öffnen können, dies jedoch nicht müssen oder gegebenenfalls kürzere Öffnungszeiten als genannt anbieten, empfiehlt das Amt Föhr-Amrum Gästen und Einheimischen, sich sicherheitshalber direkt bei den Geschäften nach den jeweiligen Öffnungszeiten an den Feiertagen zu erkundigen.
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